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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 am Elzer Berg (Westerwald), km 99,9

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Geblitzt auf der A 3 am Elzer Berg (Westerwald), km 99,9

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 3 am Elzer Berg (Westerwald), km 99,9 erhalten. Als Autobahn zählt dieser Abschnitt im Bußgeldkatalog zu den Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften – die Regelsätze liegen dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wichtig ist zunächst, welches Schreiben vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; er fragt lediglich Angaben ab. Ein Bußgeldbescheid löst dagegen eine Frist aus: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht beantragen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Elzer Berg (Westerwald)

Autobahn heißt außerorts – was das für die Höhe des Vorwurfs bedeutet

Weil die A 3 eine Autobahn ist, wird der Verstoß nach den außerörtlichen Regelsätzen bewertet. Das ist unabhängig davon, wie nah die Messstelle an einer Ortslage liegt. Die Staffelung richtet sich allein nach der Überschreitung, die nach Abzug der Messtoleranz verbleibt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzwert abgezogen, und nur der verbleibende Wert ist maßgeblich. Wer knapp über einer Stufengrenze liegt, sollte diesen Punkt deshalb genau prüfen lassen.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Auf Autobahnen wird ein Fahrverbot für Pkw im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung angesetzt. Welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Begrenzungen dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein, teils über Wechselverkehrszeichen. Ob die Beschilderung im Zeitpunkt der Messung wirksam und für Vorbeifahrende erkennbar war, gehört zu den Fragen, die sich erst anhand der Akte beantworten lassen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Wird ein Fahrzeug gemessen, geht das erste Schreiben häufig an die Halteranschrift. Verpflichtend sind dabei nur Angaben zur Person – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Vorschnelle Angaben können die Beweislage verändern, ohne dass Sie den Inhalt der Akte kennen. Sinnvoller ist es, zunächst prüfen zu lassen, was dem Vorwurf tatsächlich zugrunde liegt: Falls ein Messfoto vorliegt, ist unter anderem die Zuordnung zur Person zu klären, daneben kommen die Messung selbst, der Eichnachweis und die Beschilderung in Betracht. Diese Prüfung setzt Akteneinsicht voraus, die über einen Anwalt beantragt werden kann.

Fristen, Fahrverbot und Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Wird die Entscheidung in der Probezeit rechtskräftig und liegt eine Überschreitung ab 21 km/h vor, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet dann ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann ganz davon abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt führen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist eine Verhandlung ohne Ihre Anwesenheit aber nicht. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das frühzeitig einplanen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 3 gilt außerorts – auch am Elzer Berg?

Ja, Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Für Pkw ist ein Regelfahrverbot dort erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, die Regelsätze liegen niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen. Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, und das darf nicht gegen Sie verwendet werden. Niemand muss sich selbst belasten, auch nicht als Halter.

Kann ich das Verfahren führen, ohne zum Gericht zu fahren?

Ein großer Teil lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und das Amtsgericht kann Sie auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall ausgeschlossen.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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