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Geblitzt auf der A 3, km 79,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Würzburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 3, km 79,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Würzburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment ist unerquicklich: Im Briefkasten liegt der Anhörungsbogen oder schon der Bußgeldbescheid – und plötzlich geht es nicht mehr nur um ein paar km/h, sondern um Punkte, ein mögliches Fahrverbot und spürbare Kosten. Wer an der Messstelle A 3, km 79,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Würzburg geblitzt wurde, sollte trotzdem nicht vorschnell zahlen oder „einfach abhaken“. Denn auch bei vermeintlich klaren Fällen lohnt sich der Blick auf die Messung und die Aktenlage. Entscheidend ist, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen sauber eingehalten wurden.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das Verfahren vom Papier abhängt: Was wurde dokumentiert, welche Unterlagen existieren, und ist die Messung nachvollziehbar? Genau hier setzt die Verteidigung an. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, bringt die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit und lässt Messungen regelmäßig unabhängig überprüfen.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die schnell vorbei sind

Beim Bußgeldbescheid läuft die Frist: Ab Zustellung bleiben in der Regel zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Wer diese Frist versäumt, macht den Bescheid bestandskräftig – dann wird es deutlich schwerer, noch etwas zu bewegen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, kann aber taktisch heikel sein, etwa wenn es um die Fahrerfrage geht.

Wichtig ist: Ein Einspruch ist zunächst nur der Türöffner, um die Unterlagen zu prüfen und das Verfahren in geordnete Bahnen zu lenken. Ob er später begründet oder zurückgenommen wird, entscheidet sich oft erst nach Akteneinsicht. Dr. Bunzel arbeitet dabei mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, um mögliche Messfehler nicht nur zu vermuten, sondern belastbar nachzuweisen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Wer sich verteidigen will, braucht den Blick in die Akte. Dazu zählen typischerweise das Messprotokoll, Fotos, Geräteeinstellungen, Nachweise zur Eichung und Unterlagen zur Qualifikation des Messpersonals. Je nach System können auch Rohmessdaten und Auswerte-Dateien eine Rolle spielen, weil sie eine technische Nachprüfung erst ermöglichen.

Gerade an der Messstelle A 3, km 79,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Würzburg stellt sich daher nicht nur die Frage „Wie schnell war ich?“, sondern auch: Ist das Messergebnis aus den Akten heraus plausibel, vollständig dokumentiert und reproduzierbar? In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Akten Lücken haben oder Dokumente nicht zusammenpassen. Ein spezialisierter Anwalt kann die Akteneinsicht beantragen und die entscheidenden Punkte herausfiltern.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen kippen können

Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als „standardisiertes Messverfahren“. Das bedeutet aber nicht, dass sie unantastbar wären. Das Gericht darf sich zwar grundsätzlich auf das Messergebnis stützen, wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen – genau diese Voraussetzungen sind jedoch angreifbar, wenn sie nicht eingehalten oder nicht belegt sind.

Typische Ansatzpunkte sind etwa Bedienfehler, eine nicht nachvollziehbare Zuordnung des Fahrzeugs, unklare Fotodokumentation oder Abweichungen zwischen Messprotokoll und den übrigen Unterlagen. Auch Fragen rund um Eichung und Wartungsnachweise können relevant werden, ebenso Schulungsnachweise des Messpersonals. Ein Sachverständiger prüft dabei nicht „ins Blaue hinein“, sondern anhand der konkreten Akten und – soweit verfügbar – der Messdateien.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid gilt regelmäßig die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache oder zur Fahrereigenschaft sollten überlegt erfolgen.
  • Akteneinsicht anstoßen: Erst mit Messprotokoll, Fotos und Nachweisen lässt sich seriös bewerten, ob die Messung trägt.
  • Messung sachverständig prüfen lassen: Technische Detailfragen klärt am besten ein Experte für Verkehrsmesstechnik.
  • Rechtsschutz klären: Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gutachten.

In vielen Fällen entscheidet die Detailarbeit: Stimmen die Unterlagen, sind Eichung und Protokoll schlüssig, ist die Auswertung nachvollziehbar? Dr. Maik Bunzel lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; so können mess- oder dokumentationsbedingte Fehler aufgedeckt werden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, trägt sie die Kosten dafür in der Regel – ein wichtiger Punkt, bevor man aus Sorge vor Ausgaben vorschnell bezahlt.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 79,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Würzburg geblitzt wurden, lohnt sich ein kühler Blick auf Bescheid, Fristen und Aktenlage. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), kann anhand der Akte und mit Unterstützung eines Sachverständigen klären lassen, ob die Messung verwertbar ist. Nehmen Sie dafür Kontakt auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags, wenn es um die Messstelle A 3, km 79,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Würzburg geht.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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