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Geblitzt auf der A 3, km 139,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Anschlussstelle Marktheidenfeld – Lassen Sie die Messung prüfen

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Geblitzt auf der A 3, km 139,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Anschlussstelle Marktheidenfeld – Lassen Sie die Messung prüfen

Der Umschlag liegt im Briefkasten, und beim Öffnen wird es kurz still: ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Messung an der Messstelle A 3, km 139,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Anschlussstelle Marktheidenfeld. Viele Betroffene fragen sich dann zuerst, ob sich Gegenwehr überhaupt lohnt. Die nüchterne Antwort: Es kommt darauf an, wie sauber die Messung dokumentiert und durchgeführt wurde.

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gilt häufig das „standardisierte Messverfahren“. Das klingt nach Automatismus, ist aber kein Freifahrtschein für die Behörde. Standardisiert ist ein Verfahren nur, wenn Gerät, Aufbau, Bedienung und Auswertung den Vorgaben entsprechen und die Unterlagen das nachvollziehbar belegen.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist keine seriöse Prüfung möglich

Wer einen Bescheid erhält, sieht meist nur das Foto und ein paar Zeilen zur Geschwindigkeit. Entscheidend sind jedoch die Akten: Messprotokoll, Geräteeichung, Schulungsnachweise der Bediener und – je nach System – weitere Messdateien. Erst daraus lässt sich erkennen, ob die Messung verwertbar ist oder ob Ansatzpunkte für Zweifel bestehen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt er die typischen Lücken in Akten und Dokumentation. Gerade wenn die Behörde nur knapp begründet, lohnt sich der Blick hinter die Kulissen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Geschwindigkeitsmessungen sind technisch ausgereift, aber nicht unfehlbar. Fehler entstehen oft nicht „im Gerät“, sondern im Zusammenspiel aus Aufbau, Umgebung und Bedienung. Schon kleine Abweichungen können die Zuordnung oder den Messwert angreifbar machen – das ist keine Besonderheit einer einzelnen Stelle, sondern ein wiederkehrendes Thema in vielen Verfahren.

In der Praxis wird etwa gestritten über die korrekte Aufstellung, den Messwinkel, mögliche Reflexionen, eine unklare Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen oder über Bedienfehler. Ebenso wichtig: Ist die Eichung zum Messzeitpunkt gültig, und ist die Messung im Protokoll vollständig und plausibel dokumentiert? Genau diese Punkte werden auch nach einer Messung an der Messstelle A 3, km 139,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Anschlussstelle Marktheidenfeld anhand der Akte überprüft – nicht nach Gefühl, sondern anhand von Daten und Vorschriften.

Zwei Wochen Frist: So läuft Einspruch und Verfahren typischerweise ab

Gegen den Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Beim Anhörungsbogen ist es anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein, weil Angaben zur Fahrereigenschaft später eine Rolle spielen können. Wer die Frist verpasst, hat meist schlechte Karten – deshalb zählt hier sauberes Timing.

Nach einem fristgerechten Einspruch fordert die Verteidigung in der Regel Akteneinsicht an und prüft dann, ob ein Sachverständigengutachten sinnvoll ist. Dr. Bunzel lässt Fälle regelmäßig messtechnisch begutachten, um mögliche Messfehler belastbar nachzuweisen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in vielen Konstellationen die Kosten für Anwalt und Gutachter; das sollte früh geklärt werden.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Datum der Zustellung notieren und die zweiwöchige Einspruchsfrist im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen Angaben zur Sache nur nach Beratung machen.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und Messdateien anfordern lassen.
  • Messung fachlich prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann Ansatzpunkte wie Aufbau, Zuordnung und Dokumentation bewerten.
  • Rechtsschutz kontaktieren: Deckungszusage für Verteidigung und ggf. Gutachten klären.

Ob am Ende eine Einstellung, eine Reduzierung oder eine Bestätigung des Vorwurfs steht, entscheidet sich selten am Foto allein, sondern an der Beweislage in der Akte. Wer strukturiert vorgeht, kann Risiken besser einschätzen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 139,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Anschlussstelle Marktheidenfeld geblitzt wurden, können Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufnehmen; nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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