Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid vielleicht schon daneben – und plötzlich ist die Fahrt auf der A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Flensburg, bei Neumünster wieder präsent. Viele Betroffene gehen davon aus, dass man gegen eine Messung „nichts machen kann“. Das stimmt so nicht: Auch bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es formale und technische Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen.
Entscheidend ist, ob die Messung als standardisiertes Messverfahren gilt und ob die Behörde die dafür nötigen Unterlagen vollständig führt. Selbst wenn das Verfahren grundsätzlich anerkannt ist, können Abweichungen im konkreten Ablauf eine Rolle spielen. Genau hier setzt eine Verteidigung an – nicht mit Bauchgefühl, sondern mit Aktenlage und technischer Prüfung.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine seriöse Bewertung
Wer nur den Bescheid liest, sieht meist nicht, wie die Messung zustande kam. Erst die Akte zeigt, ob die Dokumentation schlüssig ist und ob sich Ansatzpunkte für Einwände ergeben. Dazu gehören insbesondere Messunterlagen, die Angaben zur Durchführung enthalten, sowie – je nach Gerät – auch Daten, die eine nachträgliche Überprüfung ermöglichen.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen konsequent über die Akteneinsicht. Aus mehr als 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass sich Auffälligkeiten oft erst beim Blick in die Unterlagen zeigen. Anschließend lässt er den Vorgang regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar einzuordnen.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Messgeräte liefern nicht „automatisch“ richtige Ergebnisse; sie müssen korrekt eingesetzt werden. Häufige Streitpunkte sind nicht die technischen Grundlagen, sondern Details der Durchführung: Aufbau, Ausrichtung, Umgebungsbedingungen und Bedienung. Solche Faktoren können Messwerte beeinflussen, ohne dass man es dem Messfoto auf den ersten Blick ansieht.
Zu den klassischen Fehlerquellen zählen etwa eine ungünstige Aufstellposition, ein fehlerhafter Messwinkel oder Reflexionen, die das Messergebnis verfälschen können. Auch Bedienfehler kommen vor – etwa bei der Zuordnung eines Messwerts zum richtigen Fahrzeug oder bei der Geräteeinstellung. Ob solche Punkte im Einzelfall relevant sind, lässt sich seriös nur mit Akte und technischer Auswertung beurteilen – auch wenn es „nur“ um eine Messung auf der A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Flensburg, bei Neumünster geht.
Einspruchsfrist und Verfahrensablauf: Zwei Wochen sind schnell vorbei
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist hart: Ist sie verpasst, wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig – mit den entsprechenden Folgen wie Geldbuße, Punkten und unter Umständen einem Fahrverbot. Beim Anhörungsbogen ist es anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein.
Nach einem Einspruch prüft die Behörde zunächst erneut, ob sie am Vorwurf festhält. Kommt es zur gerichtlichen Entscheidung, wird die Beweislage genauer beleuchtet – und genau dann sind saubere Unterlagen und eine fachliche Begutachtung besonders wertvoll. Dr. Bunzel lässt hierzu jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen; so können Mess- und Zuordnungsfehler erkannt und nachvollziehbar vorgetragen werden. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie die Kosten einer solchen Verteidigung häufig – einschließlich der sachverständigen Prüfung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
- Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache sollten erst nach Akteneinsicht erfolgen.
- Unterlagen sichern: Umschlag mit Zustelldatum, Bescheid, Anhörungsbogen und eigene Notizen aufbewahren.
- Rechtsschutz klären: Deckungszusage anfragen, bevor Kosten entstehen.
- Technik prüfen lassen: Messunterlagen und – soweit vorhanden – Datenbasis durch einen Sachverständigen auswerten lassen.
Wer an der A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Flensburg, bei Neumünster geblitzt wurde, sollte nicht nur auf das Foto schauen, sondern auf die Beweiskette dahinter. Dr. Maik Bunzel (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Standorte in Cottbus, Berlin und Kiel) unterstützt dabei mit seiner Erfahrung aus über 1000 Verfahren und veranlasst eine Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik; die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.