Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 3 bei Aschaffenburg in Fahrtrichtung Würzburg erhalten. Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang – gegen ihn kann binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, ohne dass sofort eine Begründung nötig ist.
Sinnvoll ist deshalb, das Datum der Zustellung festzuhalten und nicht vorschnell zur Sache Stellung zu nehmen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist. Erst mit den Unterlagen ist beurteilbar, ob der vorgeworfene Wert und seine Zuordnung tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Aschaffenburg |
| Fahrtrichtung | Würzburg |
| Bundesland | Bayern |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
A 3 Richtung Würzburg: Autobahn heißt außerorts
Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob sie innerorts oder außerorts begangen wurde. Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts – das gilt auch für den Vorwurf auf der A 3 in Fahrtrichtung Würzburg. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist bei Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.
Welche Geschwindigkeit zulässig war, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder nur vorübergehend gelten, und sie können sich abschnittsweise ändern. Für das Verfahren bedeutet das: Die Beschilderung ist ein Punkt, der sich anhand der Akte überprüfen lässt – ebenso wie die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Frage, ob der Vorwurf dem richtigen Fahrer zugeordnet wurde.
Wichtig ist außerdem die Toleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und nur der Wert danach ist maßgeblich. Gerade an den Schwellen, ab denen Punkte oder ein Fahrverbot vorgesehen sind, kann das den Ausschlag geben.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte fallen an, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – das erlaubt eine Abstimmung mit Urlaub oder betrieblichen Abläufen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Solche Gründe müssen dargelegt und belegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt vorher ein genauer Blick in die Akte.
Anhörungsbogen, Halterpost und das Verfahren aus der Ferne
Kommt ein Anhörungsbogen, sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Auch Halter, die angeschrieben werden, müssen sich nicht selbst belasten. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich anhand der Akteneinsicht klären, ob es eine Zuordnung überhaupt hergibt.
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen – eine Anreise ist nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.
Falls Sie weiter entfernt von Aschaffenburg wohnen, kann das Verfahren ganz überwiegend aus der Ferne geführt werden: Unterlagen per Post oder digital, Akteneinsicht und Korrespondenz über den Verteidiger. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 3 Richtung Würzburg unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.
Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Kitzingen, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach Richtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Pilsach, Höhe Parkplatz Rödberg, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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