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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der L 3247 in Hirschbach, Ortsdurchfahrt

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Geblitzt auf der L 3247 in Hirschbach, Ortsdurchfahrt

Sie wurden auf der L 3247 in der Ortsdurchfahrt Hirschbach geblitzt und haben Post zu einem Geschwindigkeitsvorwurf erhalten? Dann kommt es zunächst darauf an, welches Schreiben vorliegt: ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid. Davon hängt ab, ob eine Frist läuft und wie viel Zeit Sie noch haben.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung mit einem Einspruch angegriffen werden; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern – und genau hier lohnt sich Zurückhaltung, bevor die Akte bekannt ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße L 3247 (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Hirschbach, Ortsdurchfahrt
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Anhörungsbogen: Was Sie angeben müssen – und was nicht

Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Was den Vorwurf selbst betrifft, besteht keine Pflicht zur Äußerung. Sie dürfen zur Sache schweigen, und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden – wer nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt.

Geht die Post an den Halter, steht oft die Frage im Vordergrund, wer gefahren ist. Eine vorschnelle Bestätigung oder eine gut gemeinte Erklärung im Rückschreiben engt den späteren Spielraum häufig ein. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: erst über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen, dann entscheiden, ob und was gesagt wird. Aus der Akte ergibt sich, was der Behörde tatsächlich vorliegt und ob die Zuordnung zur Person des Fahrers tragfähig ist.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich prüfen, ob es überhaupt eine Identifizierung erlaubt. Ebenso können die Dokumentation der Messung, die Eichung der verwendeten Technik und die Beschilderung an der Stelle überprüft werden.

Ortsdurchfahrt: Beschilderung, Toleranz und der maßgebliche Wert

Ob eine Strecke als innerorts oder als außerorts behandelt wird, entscheidet nicht der Eindruck der Bebauung, sondern die Beschilderung – maßgeblich ist die Ortstafel. Das ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für eine Ortsdurchfahrt bedeutet das, dass es auf den genauen Beginn und Verlauf der Begrenzung ankommt und darauf, dass die geltenden Zeichen ordnungsgemäß aufgestellt und erkennbar waren.

Hinzu kommt die Messtoleranz. Von dem gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen; nur der Wert nach diesem Abzug ist Grundlage der Entscheidung. Gerade im Bereich knapp über einer Stufengrenze kann das den Unterschied machen, ob es bei einem Verwarnungsbereich bleibt oder ob Punkte in Betracht kommen. Punkte im Fahreignungsregister fallen ab einer Überschreitung von 21 km/h an – einer, und zwei, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Deshalb ist die rechnerische Nachvollziehbarkeit des Vorwurfs einer der ersten Prüfpunkte.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist es hilfreich zu wissen: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, richtet sich nach dem Einzelfall, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Hirschbach wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen und Kommunikation laufen digital, ein persönlicher Termin ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur L 3247 in Hirschbach – muss ich reagieren?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie können zur Sache schweigen, ohne dass Ihnen das nachteilig ausgelegt werden darf; ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Warum ist es wichtig, ob die Messung innerhalb der Ortstafel lag?

Weil sich innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze ergeben als außerorts. Entscheidend ist dabei die Beschilderung, also insbesondere der durch die Ortstafel markierte Bereich.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Er muss nicht sofort begründet werden – die inhaltliche Prüfung kann nach der Akteneinsicht erfolgen.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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