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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Hauptstraße in Burgdorf Sorgensen, Richtung Dachtmissen

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Geblitzt auf der Hauptstraße in Burgdorf Sorgensen, Richtung Dachtmissen

Sie wurden auf der Hauptstraße in Burgdorf Sorgensen, Höhe Kindergarten/Bushaltestelle, in Richtung Dachtmissen gemessen und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet und worauf es in den nächsten Tagen ankommt.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welche Art von Schreiben Sie in der Hand halten und welches Datum darauf steht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; Angaben zur Sache sind dort freiwillig. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch bereits vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße Hauptstraße
Ort / Abschnitt Burgdorf Sorgensen, Höhe Kindergarten/Bushaltestelle
Fahrtrichtung Dachtmissen
Bundesland Niedersachsen

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied entscheidet

Der Anhörungsbogen dient der Behörde dazu, den Vorwurf zu klären und herauszufinden, wer gefahren ist. Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Was zum Vorwurf selbst gesagt wird, entscheiden Sie. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Dasselbe gilt für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden: Niemand muss sich selbst belasten.

Anders liegt es beim Bußgeldbescheid. Er setzt eine Frist in Gang: Zwei Wochen ab Zustellung haben Sie Zeit für den Einspruch, eine Begründung kann später folgen. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb lohnt der Blick auf das Zustellungsdatum, bevor Sie sich mit dem Inhalt beschäftigen.

Nach einem Einspruch kann das Verfahren zum Amtsgericht gelangen und dort zu einer Hauptverhandlung führen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; viel läuft schriftlich über den Anwalt. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise also nicht zwangsläufig nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht.

Was bei einer Messung auf der Hauptstraße geprüft werden kann

Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist Grundlage der Sanktion. Ob für die Strecke die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung hat Gewicht, denn innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf überhaupt zutreffend zugeordnet ist. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört dessen Auswertung dazu. Erst wenn die Unterlagen vorliegen, lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf tragfähig ist oder ob Ansatzpunkte bestehen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, was die Organisation deutlich erleichtert. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa einem drohenden Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – ein kurzer Anruf dort klärt das meist schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in Sorgensen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf ist erlaubt und darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

Gelten hier die Regelsätze für innerorts oder außerorts?

Das ergibt sich aus der Beschilderung, also daraus, ob die Stelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist dort früher vorgesehen.

Muss ich zum Gericht anreisen, wenn ich Einspruch einlege?

Nicht unbedingt. Kommt es zur Hauptverhandlung, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln.

Weitere Messstellen: Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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