Geblitzt bei Gemarkung Ludwigsau – Mecklar, K1, Höhe Abzweig Dorfmitte Mecklar Richtung B 27 – Messfehler aufdecken und Bußgeld nicht hinnehmen!

Wer auf der K1 in der Gemarkung Ludwigsau – Mecklar unterwegs ist, passiert die Messstelle „Höhe Abzweig Dorfmitte Mecklar Richtung B 27“ häufig ohne besondere Vorwarnung: Eine typische Übergangssituation zwischen örtlichem Abzweig, wechselnden Verkehrsströmen und dem Einfädeln in eine übergeordnete Verbindung. Gerade solche Bereiche gelten aus verkehrsrechtlicher Sicht als sensibel, weil sich hier Tempolimits, Beschilderung und Fahrverhalten innerhalb weniger Sekunden verändern können – und weil Messungen in dynamischen Verkehrslagen besonders fehleranfällig sind, wenn Geräteaufbau, Anvisierung oder Dokumentation nicht exakt den Vorgaben entsprechen.

In der Praxis entsteht der Eindruck, ein Blitzer „messe objektiv“ und ein Verstoß sei damit praktisch bewiesen. Diese Annahme hält einer fachlichen Prüfung jedoch nicht immer stand. Zwar arbeiten moderne Messsysteme technisch ausgereift, dennoch sind sie nicht frei von Störquellen. Messfehler können sich aus einer Vielzahl von Faktoren ergeben: aus der konkreten Aufstellung des Geräts, aus unzureichend dokumentierten Eich- und Wartungsintervallen, aus fehlerhaften Geräteeinstellungen, aus Reflexionen oder ungünstigen Messwinkeln sowie aus Verkehrssituationen mit mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich. Hinzu kommt, dass die Beweisführung im Ordnungswidrigkeitenverfahren maßgeblich von der Qualität der Messdokumentation abhängt. Fehlen etwa aussagekräftige Messfotos, sind Protokolle lückenhaft oder lässt sich die Zuordnung zum Fahrzeug nicht zweifelsfrei nachvollziehen, ist die Messung angreifbar – nicht wegen „Formalien“, sondern weil die rechtlich geforderte Nachprüfbarkeit dann eingeschränkt ist.

Gerade an Messstellen wie in Mecklar, wo sich durch den Abzweig und die Richtung zur B 27 veränderte Fahrspuren, Abbiegevorgänge oder kurzzeitige Beschleunigungs- und Bremsmanöver ergeben können, rücken typische Fehlerfelder in den Fokus. Bei einigen Messverfahren spielt der korrekte Messwinkel eine zentrale Rolle; schon geringe Abweichungen können – je nach System – die Zuordnung oder die Geschwindigkeitsermittlung beeinflussen. Bei anderen Verfahren ist entscheidend, ob der Messbereich frei war, ob ein weiteres Fahrzeug die Messung überlagert hat oder ob die Auswertung den Hersteller- und PTB-Vorgaben folgte. Auch die Frage, ob die Beschilderung im relevanten Bereich eindeutig und rechtzeitig wahrnehmbar war, kann im Einzelfall Bedeutung gewinnen, etwa wenn sich ein Tempolimit im Übergang von Ortsnähe zur übergeordneten Strecke ändert.

Aus journalistischer Sicht ist dabei besonders wichtig: Messfehler sind nicht bloße Behauptungen, sondern können – wenn sie vorliegen – durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik konkret nachgewiesen werden. Diese Gutachter prüfen anhand der Messdateien, der Falldokumentation, der Geräteeichung, der Aufbau- und Bedienvorgaben sowie der konkreten Verkehrssituation, ob das Messergebnis belastbar ist. In vielen Verfahren entscheidet nicht der „erste Eindruck“ des Bescheids, sondern die technische Nachprüfung. Häufig zeigt sich erst bei der Auswertung der Rohmessdaten, ob beispielsweise Messwertbildung, Plausibilitätskontrollen oder Zuordnungsparameter korrekt eingehalten wurden. Genau hier liegt ein entscheidender Punkt: Ohne sachverständige Analyse bleibt Betroffenen in der Regel verborgen, ob sich ein Angriff auf die Messung lohnt.

In diesem Zusammenhang wird häufig die Arbeit von Dr. Maik Bunzel genannt. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und bearbeitet seit Jahren Bußgeldverfahren mit einem klaren Schwerpunkt auf der Überprüfung technischer Messungen. Dr. Bunzel ist über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel erreichbar und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In der Mandatsbearbeitung zeigt sich, dass gerade diese Verfahrensroutine wichtig ist: Sie hilft, typische Schwachstellen in Akten, Messunterlagen und Verfahrensabläufen schnell zu identifizieren – und die richtigen, technisch relevanten Fragen zu stellen, statt sich in pauschalen Einwänden zu verlieren.

Entscheidend ist zudem, dass eine wirksame Verteidigung bei Messverfahren regelmäßig nicht allein „juristisch“ ist, sondern technisch-juristisch. Dr. Bunzel lässt daher jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Das ist kein Selbstzweck, sondern häufig der einzige Weg, um belastbar festzustellen, ob die Messung den Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren tatsächlich genügt oder ob konkrete Abweichungen vorliegen. Für Betroffene stellt sich dabei verständlicherweise die Kostenfrage. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Kosten der anwaltlichen Vertretung und auch die Kosten für die sachverständige Überprüfung, sofern Verkehrsrechtsschutz besteht und eine Deckungszusage erteilt wird. Damit wird eine technische Prüfung möglich, ohne dass Betroffene das finanzielle Risiko allein tragen müssen.

Aus der Erfahrung mit Messstellen an Kreisstraßen und in Übergangsbereichen lässt sich zudem sagen: Nicht jeder Bescheid ist automatisch falsch, aber auch nicht jede Messung ist automatisch richtig. Die Fehleranfälligkeit liegt weniger in „schlechter Technik“ als in der Summe möglicher Abweichungen im praktischen Betrieb – von der Positionierung über Bedienfehler bis zur Auswertung. Wer an der Messstelle Gemarkung Ludwigsau – Mecklar, K1, Höhe Abzweig Dorfmitte Mecklar Richtung B 27 geblitzt wurde, sollte daher nicht vorschnell zahlen oder Punkte hinnehmen, ohne die Messgrundlagen prüfen zu lassen. Wenn Sie den Vorwurf überprüfen möchten, bietet es sich an, Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufzunehmen. Am unkompliziertesten ist die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, über die die ersten Informationen zum Bescheid und zur Messung strukturiert übermittelt werden können.

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