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Geblitzt auf der BAB 9 Hainspitz, München–Berlin, km 178,0 – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der BAB 9 Hainspitz, München–Berlin, km 178,0 – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm – erst recht, wenn er eine Messung auf der BAB 9 Hainspitz, München–Berlin, km 178,0 betrifft. Viele Betroffene gehen davon aus, dass man „da nichts machen kann“. Das stimmt so nicht: Geschwindigkeitsmessungen sind nur dann belastbar, wenn die formellen und technischen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Entscheidend ist weniger, ob Sie sich subjektiv „zu schnell“ gefühlt haben, sondern ob die Messung rechtlich verwertbar ist. Genau hier setzt eine Verteidigung an: Aktenlage prüfen, Messunterlagen auswerten, mögliche Fehlerquellen bewerten. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, bringt dafür die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen

Beim Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: 14 Tage ab Zustellung. Wer sie versäumt, hat später meist nur noch in Ausnahmefällen eine Chance, das Verfahren wieder zu öffnen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein, etwa bei Fragen zur Fahrereigenschaft.

Ein Einspruch bedeutet nicht automatisch „Gericht“. Häufig wird zunächst intern geprüft, ob der Bescheid aufrechterhalten wird oder ob sich bereits aus den Akten Ansatzpunkte für eine Korrektur ergeben. Dr. Bunzel lässt in geeigneten Fällen frühzeitig die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um belastbare Argumente zu haben, bevor unnötige Schritte erfolgen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob die Messung auf der BAB 9 Hainspitz, München–Berlin, km 178,0 korrekt zustande kam, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. In der Akte finden sich typischerweise der Messfilm bzw. die Falldatei, das Messprotokoll, Unterlagen zur Eichung sowie Nachweise zur Schulung und Einweisung des Messpersonals. Diese Dokumente sind der Ausgangspunkt jeder Verteidigung – nicht Vermutungen oder Erinnerungen an die Fahrt.

Besonders relevant sind Rohmessdaten und die dazugehörigen Auswerteinformationen, soweit sie vorhanden und herausgabefähig sind. Daraus kann ein Sachverständiger nachvollziehen, ob die Messwertbildung plausibel ist und ob Auffälligkeiten vorliegen. Dr. Bunzel arbeitet hierbei regelmäßig mit spezialisierten Gutachtern zusammen; die Kosten übernimmt – sofern vorhanden – in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum sie zählen

Auch bei sogenannten standardisierten Messverfahren gilt: Standardisiert heißt nicht unfehlbar. Gerichte dürfen zwar grundsätzlich von der Richtigkeit ausgehen, aber nur, wenn das Verfahren ordnungsgemäß angewandt wurde und die Dokumentation stimmt. Gerade bei Abweichungen in Aufbau, Bedienung oder Auswertung kann die Verwertbarkeit wackeln.

Zu den klassischen Fehlerfeldern gehören – allgemein gesprochen – eine ungünstige Aufstellposition, ein fehlerhafter Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich. Hinzu kommen Bedienfehler, unvollständige Protokolle oder Lücken bei Eich- und Wartungsnachweisen. Ein Sachverständiger prüft dabei nicht „ins Blaue“, sondern arbeitet die Unterlagen technisch nach und bewertet, ob der konkrete Messwert tragfähig ist.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid läuft die 14-Tage-Einspruchsfrist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache nur nach Beratung; beim Anhörungsbogen ist Zurückhaltung oft sinnvoll.
  • Akteneinsicht beantragen: Erst die vollständigen Messunterlagen ermöglichen eine echte Bewertung.
  • Unterlagen sammeln: Bescheid/Anhörungsbogen, Umschlag (Zustellung), eigene Notizen zum Tag der Fahrt.
  • Technische Prüfung einplanen: Messdatei, Protokoll, Eichung und Schulungsnachweise gehören auf den Prüfstand.

Ob am Ende eine Einstellung, eine Reduzierung oder die Bestätigung des Vorwurfs steht, hängt vom Einzelfall ab – und davon, was die Akte hergibt. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt deshalb jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen; so können Messfehler überhaupt erst nachvollziehbar belegt werden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, trägt sie in der Regel auch die Kosten dieser Prüfung.

Wenn Sie an der Messstelle BAB 9 Hainspitz, München–Berlin, km 178,0 geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen ernst nehmen und die Unterlagen zeitnah prüfen lassen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Bunzel auf – am schnellsten über das Formular am Ende des Beitrags. Auch bei einer Messung auf der BAB 9 Hainspitz, München–Berlin, km 178,0 kann eine saubere Akten- und Messdatenanalyse den entscheidenden Unterschied machen.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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