Sie sind auf der A 14 in Fahrtrichtung Magdeburg in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben inzwischen Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, worauf es zeitlich ankommt und welche Punkte in einem solchen Verfahren überhaupt überprüfbar sind.
Wichtig ist zunächst nur eines: Ein Bußgeldbescheid wird nicht automatisch endgültig. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss nicht gleich begründet werden. Damit bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, ob und mit welchen Argumenten das Verfahren weitergeführt wird.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 14 (Autobahn) |
|---|---|
| Fahrtrichtung | Magdeburg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet
Die A 14 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung nach dem Bußgeldkatalog bedeutet das: Der Verstoß wird als Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften eingeordnet. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher.
Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle einer Autobahn gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann sich abschnittsweise ändern, und sie kann auch vorübergehend gelten. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, welches Limit für den konkreten Abschnitt in Fahrtrichtung Magdeburg zur Tatzeit maßgeblich war und ob die Schilder so aufgestellt und erkennbar waren, dass ein Fahrer sie auch wahrnehmen konnte. Ob sich daraus im Einzelfall Einwände ergeben, lässt sich erst nach Einsicht in die Akte beurteilen.
Ein zweiter Punkt betrifft die Zahl im Bescheid: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Toleranz abzuziehen. Maßgeblich ist allein der Wert nach diesem Abzug. Weil sich an den Grenzen der Bußgeldstaffeln Punkte und Fahrverbote entscheiden, kann schon eine geringe Korrektur die Rechtsfolgen verschieben.
Punkte, Fahrverbot und was sich noch gestalten lässt
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist, hängt vom Wert nach Toleranzabzug ab.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen können Sie den Beginn steuern: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden – das lässt Raum für Urlaub oder eine berufliche Planung. Zum anderen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob solche Gründe tragen – etwa ein konkret drohender Verlust des Arbeitsplatzes –, ist eine Frage des Einzelfalls und muss dargelegt werden.
Besonders aufmerksam sollten Fahrer in der Probezeit sein: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind dabei nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Vorschnelle schriftliche Erklärungen zum Geschehen können dagegen die Beweislage verfestigen, bevor überhaupt bekannt ist, was in der Akte steht.
Häufig geht die Post zunächst an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend gefahren ist. Auch die Zuordnung zum Fahrer gehört deshalb zu den Punkten, die überprüft werden können – daneben etwa die Messung selbst, die Eichung und die Beschilderung. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich beurteilen, was es tatsächlich hergibt.
Der Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht beantragen, Unterlagen prüfen, dann entscheiden. Das alles funktioniert schriftlich und digital. Falls Sie weiter entfernt von der A 14 wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen; eine persönliche Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 14 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie können zum Vorwurf schweigen, ohne dass Ihnen das nachteilig ausgelegt werden darf.
Wird die Überschreitung als innerorts oder außerorts gewertet?
Die A 14 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog als außerorts. Innerorts wären die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden, sodass die Begründung nach Akteneinsicht nachgereicht werden kann.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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