Geblitzt auf der B2, Pleinfeld (unter der Brücke) – Bußgeld nicht einfach hinnehmen, jetzt Messfehler prüfen lassen!

Die Messstelle an der B2 in Pleinfeld, „unter der Brücke“, ist vielen Verkehrsteilnehmern gerade deshalb präsent, weil sie sich in einem Bereich befindet, in dem sich Blickführung und Fahrdynamik typischerweise verändern: Licht- und Schattenwechsel beim Unterqueren, ein kurzzeitig eingeschränktes Sichtfeld durch Brückenkonstruktion und Umfeldbebauung sowie häufig wechselnde Verkehrsdichten. Hinzu kommt, dass an solchen Stellen nicht selten Geschwindigkeitsanpassungen stattfinden – etwa weil die Strecke zuvor freier wirkt oder weil nach der Unterführung Beschleunigungsimpulse entstehen. Für die Überwachung ist das ein naheliegender Standort; für Betroffene stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, ob die Messung im konkreten Fall tatsächlich belastbar ist.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist zunächst festzuhalten: Ein Bußgeldbescheid steht und fällt mit einer ordnungsgemäßen Messung. Zwar arbeiten moderne Messsysteme in standardisierten Verfahren, doch „standardisiert“ bedeutet nicht „unfehlbar“. Gerade im Umfeld von Brücken, Leitplanken, Fahrbahnmarkierungen mit starken Reflexionen oder bei ungünstigen Aufstellwinkeln können Fehlerquellen auftreten, die sich erst bei genauer technischer Betrachtung zeigen. Entscheidend ist dabei weniger die abstrakte Diskussion über Gerätetypen, sondern die konkrete Umsetzung vor Ort: Wurde das Messgerät korrekt aufgebaut, richtig ausgerichtet und vorschriftsgemäß betrieben? Wurden Wartungs- und Eichfristen eingehalten? Ist die Fotodokumentation aussagekräftig? Und lässt sich das Messergebnis aus den Rohdaten plausibel nachvollziehen?

In der Praxis begegnen Sachverständigen und Verteidigern immer wieder typische Angriffspunkte. Dazu zählen fehlerhafte oder unvollständige Geräteeinstellungen, ein nicht zulässiger Messwinkel, Abstands- und Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich oder Störeinflüsse durch Umgebungsobjekte. Auch die Frage, ob das Messfeld frei war und ob Reflexionen – etwa durch metallische Bauteile im Brückenbereich oder durch nasse Fahrbahnen – eine Rolle gespielt haben könnten, kann relevant werden. Bei bestimmten Systemen kommt hinzu, dass die Auswertung stark von der korrekten Dokumentation der Aufstellung abhängt. Fehlen aussagekräftige Aufstellfotos oder sind diese nicht eindeutig, wird es schwieriger, die Einhaltung der Vorgaben nachzuvollziehen. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Messung angreifbar ist; es bedeutet aber, dass eine seriöse Prüfung ohne technische Detailanalyse häufig unvollständig bleibt.

Genau an dieser Stelle zeigt sich der Wert einer Begutachtung durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik. Messfehler lassen sich nicht „nach Gefühl“ belegen, sondern über überprüfbare Kriterien: Auswerteprotokolle, Messdateien, Falldatensätze, Gerätestammdaten, Eichnachweise, Schulungsunterlagen des Messpersonals sowie die konkrete Aufbausituation. Sachverständige können etwa prüfen, ob die Messwertbildung plausibel ist, ob das Messfoto die Zuordnung zweifelsfrei trägt und ob die Vorgaben der Bedienungsanleitung eingehalten wurden. Je nach Messsystem kann auch die Verfügbarkeit von Rohmessdaten oder Statistikdateien eine zentrale Rolle spielen, weil sich daraus Abweichungen, Auffälligkeiten oder Bedienfehler ableiten lassen. Für Betroffene ist wichtig zu wissen: Solche technischen Fragen sind oft der Schlüssel, um einen Bußgeldbescheid substantiell anzugreifen – nicht durch pauschale Einwände, sondern durch belastbare, fachlich fundierte Argumente.

Die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten erfordert daher eine Kombination aus Aktenkenntnis und technischem Verständnis. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, setzt in derartigen Fällen auf eine konsequente Einzelfallprüfung. Er ist über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel erreichbar und bringt Erfahrung aus mehr als 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Diese Routine ist insbesondere dort von Bedeutung, wo es nicht bei der Frage „zu schnell oder nicht“ bleibt, sondern wo Verfahrensdetails, Messunterlagen und technische Randbedingungen über den Ausgang entscheiden. In der täglichen Praxis zeigt sich, dass gerade die systematische Auswertung der Akte – inklusive der vollständigen Messunterlagen – häufig Ansatzpunkte liefert, die Betroffene allein kaum erkennen können.

Wesentlich ist dabei: Dr. Bunzel lässt die Messung in geeigneten Fällen durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen. Das ist kein „Zusatz“, sondern ein zentraler Baustein, wenn Zweifel an der Messrichtigkeit bestehen oder wenn die Aktenlage Unklarheiten erkennen lässt. Denn nur mit einer fachtechnischen Prüfung lässt sich belastbar klären, ob die Messung an der B2 in Pleinfeld unter der Brücke den Vorgaben entsprach oder ob konkrete Abweichungen vorliegen, die rechtlich relevant werden können. Gerade bei Messstellen, an denen die Umgebungsbedingungen wechselhaft sind, kann diese unabhängige Kontrolle entscheidend sein.

Für viele Betroffene stellt sich verständlicherweise die Kostenfrage. In einer Vielzahl von Fällen werden die Kosten der Verteidigung und auch die Kosten für ein sachverständiges Gutachten von der Rechtsschutzversicherung getragen – sofern ein entsprechender Verkehrsrechtsschutz besteht und die Deckung erteilt wird. Das ist praktisch bedeutsam, weil eine technische Überprüfung nur dann konsequent genutzt wird, wenn sie nicht am Kostenrisiko scheitert. Seriöse anwaltliche Prüfung bedeutet daher regelmäßig auch, frühzeitig die Deckungsanfrage zu stellen und die nächsten Schritte danach auszurichten, welche Unterlagen verfügbar sind und welche Prüfungen sinnvoll erscheinen.

Wer an der Messstelle B2, Pleinfeld (unter der Brücke) geblitzt wurde, sollte den Bescheid und die Messumstände nicht vorschnell als „unumstößlich“ hinnehmen. Gerade weil Messgeräte und deren Einsatzbedingungen fehleranfällig sein können, lohnt sich eine sachliche Prüfung der Akte und – sofern Anhaltspunkte bestehen – die technische Kontrolle durch einen Sachverständigen. In solchen Fällen bietet es sich an, mit Dr. Maik Bunzel Kontakt aufzunehmen und die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com zu nutzen, damit die Unterlagen strukturiert übermittelt und die Erfolgsaussichten zeitnah geprüft werden können.

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