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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 1 in Fahrtrichtung Paderborn

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Geblitzt auf der B 1 in Fahrtrichtung Paderborn

Sie wurden auf der B 1 in Fahrtrichtung Paderborn geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, welche Art von Schreiben vorliegt – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist daran hängt.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist demgegenüber noch keine Entscheidung. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer nachzuvollziehen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 1 (Bundesstraße)
Fahrtrichtung Paderborn MP02

Bundesstraße: Innerorts oder außerorts entscheidet mit

Auf Bundesstraßen kommt es für die Höhe der Folgen ganz wesentlich darauf an, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Maßgeblich ist dafür nicht das Gefühl beim Fahren und nicht die Bauweise der Straße, sondern die Beschilderung – die Ortstafel markiert den Übergang. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Schon deshalb lohnt es sich, im Bescheid nachzusehen, von welcher Einordnung die Behörde ausgeht, und diese mit der Beschilderung am Messort abzugleichen.

Zweiter Punkt ist das maßgebliche Tempo: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach zählt für die Bewertung. Liegt ein Vorwurf knapp über einer Stufengrenze, kann bereits diese Rechenebene über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden. Auch die Frage, welche Begrenzung an der konkreten Stelle in Fahrtrichtung Paderborn angeordnet war und ob sie für Ihre Fahrspur und Ihren Fahrzeugtyp klar erkennbar ausgeschildert war, gehört zu den Ansatzpunkten, die sich erst mit der Akte beantworten lassen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Häufig erreicht das erste Schreiben den Fahrzeughalter, nicht zwingend die Person am Steuer. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache keine Erklärung abgibt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Schilderungen des Fahrtverlaufs schaffen dagegen oft Tatsachen, die sich später nicht mehr zurücknehmen lassen.

Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfpunkt – ebenso wie die Frage, ob die Angaben im Bescheid zum tatsächlichen Geschehen passen. Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, danach inhaltlich Stellung nehmen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann erhöht sich die Geldbuße; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ab 21 km/h liegt eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vor. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe der B 1 wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz und Akteneinsicht laufen schriftlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 1 bekommen – muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und überführt sind Sie dadurch ebenfalls nicht.

Wird der Verstoß in Richtung Paderborn als innerorts oder außerorts gewertet?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel am Messort. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher liegen als außerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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