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Geblitzt auf der B 42, Büttelborn, Höhe Zufahrt zur Kreismülldeponie Richtung Weiterstadt – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der B 42, Büttelborn, Höhe Zufahrt zur Kreismülldeponie Richtung Weiterstadt – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid vielleicht schon daneben: Wer an der Messstelle B 42, Büttelborn, Höhe Zufahrt zur Kreismülldeponie Richtung Weiterstadt geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da überhaupt noch etwas machen lässt“. Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie davon ausgehen, die Messung sei automatisch korrekt. Dabei hängt die Verwertbarkeit im Verfahren an klaren Voraussetzungen – und die lassen sich überprüfen.

Entscheidend ist weniger das Bauchgefühl, sondern die Aktenlage: Welche Messmethode wurde eingesetzt, war sie ordnungsgemäß vorbereitet, dokumentiert und bedient? In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass erst eine saubere Auswertung durch einen Sachverständigen offenlegt, ob die Messung wirklich trägt. Genau hier setzt die Verteidigung an.

Fristen: Wann sich ein Einspruch lohnt – und wann es zu spät ist

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist hart: Wer zu spät reagiert, bekommt den Bescheid meist nicht mehr aus der Welt, selbst wenn inhaltlich etwas nicht stimmt. Beim Anhörungsbogen ist es anders – er ist noch kein Bescheid, aber er ist ein Signal, dass ein Verfahren läuft.

Viele unterschätzen außerdem die Folgewirkungen: Je nach Höhe der Überschreitung drohen Punkte oder ein Fahrverbot, und auch die Einordnung in der Bußgeldtabelle kann streitentscheidend sein. Ob sich ein Vorgehen lohnt, hängt daher nicht nur vom Betrag ab, sondern auch davon, was im Raum steht – und wie belastbar die Messung ist.

Standardisiertes Messverfahren: „Standard“ heißt nicht unangreifbar

Geschwindigkeitsmessungen werden häufig als standardisiertes Messverfahren geführt. Das bedeutet: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, dürfen Gerichte grundsätzlich von einem verlässlichen Ergebnis ausgehen. Aber genau diese Voraussetzung muss im Einzelfall auch nachweisbar sein – und sie steht und fällt mit der Dokumentation.

Für Betroffene an der Messstelle B 42, Büttelborn, Höhe Zufahrt zur Kreismülldeponie Richtung Weiterstadt ist deshalb der Blick in die Akte so wichtig. Denn erst dort zeigt sich, ob die Behörde die notwendigen Unterlagen vollständig hat und ob sich Widersprüche oder Lücken finden. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat in über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren erlebt, dass „standardisiert“ in der Praxis eben nur so gut ist wie die Umsetzung vor Ort.

Akteneinsicht, Rohmessdaten und typische Ansatzpunkte für Gutachter

Der sinnvollste erste Schritt ist fast immer die Akteneinsicht. Dazu gehören Messfoto, Messprotokoll, Eichnachweise, Unterlagen zur Gerätekonfiguration und – je nach System – auch Rohmessdaten bzw. digitale Falldateien. Ohne diese Basis ist eine seriöse Prüfung kaum möglich.

Typische Fehlerquellen gibt es bei vielen Messarten – ganz allgemein – immer wieder: eine unglückliche Aufstellposition, ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen, Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen oder Bedienfehler. Auch formale Punkte spielen eine Rolle, etwa fehlende oder unplausible Einträge im Messprotokoll oder Unklarheiten zu Schulung und Einsatzberechtigung des Messpersonals. Dr. Bunzel lässt deshalb jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; so können Messfehler sichtbar werden, die auf den ersten Blick niemand erkennt.

Wichtig zu wissen: Die Kosten einer solchen technischen Überprüfung werden bei bestehender Rechtsschutzversicherung häufig übernommen. Das nimmt vielen Betroffenen die Sorge, sie müssten ein Gutachten aus eigener Tasche finanzieren, bevor überhaupt klar ist, ob es sich lohnt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid läuft meist eine zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache sind nicht Pflicht; Fehler lassen sich später kaum „zurückholen“.
  • Unterlagen sichern: Umschlag/ Zustellvermerk, Bescheid, Anhörungsbogen und ggf. eigene Notizen aufbewahren.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst mit Messunterlagen und Falldateien ist eine belastbare Prüfung möglich.
  • Technik prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann Ansatzpunkte finden, die im Bescheid nicht erkennbar sind.

Ob am Ende eine Einstellung, eine Reduzierung oder eine Bestätigung des Vorwurfs steht, entscheidet sich meist nicht am Stammtisch, sondern an Details in den Akten. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, kann eine frühzeitige Strategie viel ausmachen. Wer an der Messstelle B 42, Büttelborn, Höhe Zufahrt zur Kreismülldeponie Richtung Weiterstadt geblitzt wurde, sollte daher nicht abwarten, bis die Fristen ablaufen.

Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, wenn Sie dort einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) lässt er den Vorgang regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen; bei Rechtsschutz trägt in der Regel die Versicherung die Kosten. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


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