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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 294 in Simmersfeld, Abzw. Aichelberg, Richtung Calmbach

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Geblitzt auf der B 294 in Simmersfeld, Abzw. Aichelberg, Richtung Calmbach

Sie wurden auf der B 294 in 72226 Simmersfeld, Abzw. Aichelberg in Fahrtrichtung Calmbach gemessen und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Damit ist noch nichts entschieden: Ob der vorgeworfene Wert trägt, lässt sich erst beurteilen, wenn die Unterlagen zur Messung vorliegen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen den beiden Schreiben. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid – Sie müssen dort nur Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache selbst dürfen Sie schweigen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 294 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Simmersfeld, Abzw. Aichelberg
Fahrtrichtung Calmbach
Bundesland Baden-Württemberg

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

Die B 294 ist eine Bundesstraße. Ob eine solche Strecke an der betroffenen Stelle als innerorts oder als außerorts gilt, ergibt sich nicht aus dem Gefühl beim Fahren und nicht aus dem Straßentyp, sondern aus der Beschilderung – maßgeblich ist die Ortstafel. Diese Einordnung hat unmittelbare Folgen: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Entsprechend lohnt ein Blick darauf, welche Einordnung die Behörde ihrem Vorwurf zugrunde gelegt hat und ob sie zur Beschilderung an der Messstelle passt.

Ebenso maßgeblich ist, welches Tempolimit an der konkreten Stelle in Fahrtrichtung Calmbach angeordnet war und ob es für Sie erkennbar ausgeschildert war. Auf Bundesstraßen können Begrenzungen abschnittsweise wechseln oder durch Zusatzzeichen eingeschränkt sein. Wer nicht nachvollziehen kann, welches Zeichen für ihn gegolten haben soll, sollte diesen Punkt nicht ungeprüft stehen lassen.

Vom gemessenen Wert wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert nach diesem Abzug ist die Grundlage für die Rechtsfolgen – und gerade an Grenzen, an denen Punkte oder ein Regelfahrverbot beginnen, kann das den Ausschlag geben.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa auf einen Urlaub legen.

In besonderen Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – ein Ansatzpunkt kann etwa ein konkret drohender Arbeitsplatzverlust sein. Solche Umstände müssen nachvollziehbar dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Akteneinsicht und Verfahren auch aus der Ferne

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung am Tatort sowie die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akte anfordern, danach inhaltlich bewerten.

Erhalten Sie als Halter Post, obwohl eine andere Person gefahren ist, sollten Sie nichts ins Blaue hinein bestätigen. Angaben zur Sache sind freiwillig, und aus Ihrem Schweigen darf kein Nachteil hergeleitet werden – überführt sind Sie dadurch nicht.

Falls Sie weiter entfernt von Simmersfeld wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen: Die Korrespondenz mit der Bußgeldstelle läuft schriftlich, eine Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 294 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Gilt die Stelle in Simmersfeld, Abzw. Aichelberg als innerorts?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten als außerorts.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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