An dieser Stelle der B 27 bei Tübingen, km 32,4, Fahrtrichtung Stuttgart, wird die Geschwindigkeit mit einem festen Blitzer überwacht. Zulässig sind hier 40 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben – einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid –, entscheidet zunächst der Wert nach Abzug der Messtoleranz darüber, welche Folgen im Raum stehen.
Wichtig ist die Reihenfolge: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn gleich zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – oder bereits vorher – Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 27 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Tübingen |
| Fahrtrichtung | FR Stuttgart |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | PoliScan 3R |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 40 km/h |
Tempo 40: Wie sich der maßgebliche Wert ergibt
Vorgegeben sind an dieser Stelle 40 km/h. Der auf dem Bescheid genannte Vorwurf entsteht aber nicht unmittelbar aus dem gemessenen Wert: Von der Messung wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot maßgeblich. Gerade in Grenzbereichen kann das den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen ausmachen – deshalb lohnt der Blick darauf, welcher Wert im Bescheid steht und wie er zustande gekommen ist.
Ein zweiter Punkt betrifft die Einordnung: Ob eine Bundesstraße an einer bestimmten Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach der Höhe des Tempolimits. Diese Einordnung wirkt sich direkt aus, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher liegen als außerorts. Auch die Frage, ab wann ein Fahrverbot vorgesehen ist, hängt daran: bei Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Wenn ein Fahrverbot oder die Probezeit im Raum steht
Droht ein Fahrverbot, ist nicht nur die Frage nach dem Ob relevant, sondern auch die nach dem Wann. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände muss man belegen, nicht nur behaupten.
Befinden Sie sich in der Probezeit, zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.
Fristen, Akteneinsicht und der weitere Ablauf
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Notieren Sie sich daher das Zustellungsdatum. Wird der Halter angeschrieben, gilt auch dort: Niemand muss sich selbst belasten; die Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung kommen. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden werden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, sollten Sie diesen Punkt früh ansprechen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police vor der Mandatierung schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 40. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 41–50 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 51–55 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 56–60 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 61–65 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 66–70 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 71–80 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 81–90 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 91–100 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 101–110 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 111 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der B 27 bei Tübingen mit Tempo 40 geblitzt worden – was zählt jetzt?
Maßgeblich ist nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst daraus ergibt sich, welche Geldbuße, wie viele Punkte und ob ein Fahrverbot vorgesehen sind.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sie dürfen also schweigen, ohne dass dies gegen Sie verwendet werden darf – auch als angeschriebener Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Wie lange habe ich Zeit, wenn der Bußgeldbescheid schon da ist?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Weitere Messstellen auf der B 27 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der B 27 bei Eppingen, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der B 27 bei Tübingen, km 3,9, Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der B 27 bei Neckarsulm, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der B 27 bei Möckmühl, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der B 27 bei Tübingen, km 9,4, Fahrtrichtung Stuttgart
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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