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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 9 bei Vockerode (km 69,0)

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Geblitzt auf der A 9 bei Vockerode (km 69,0)

Sie wurden auf der A 9 bei Vockerode, km 69,0 geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: Welche Überschreitung wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgehalten, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich – Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Ein Bußgeldbescheid dagegen lässt sich nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen; eine Begründung müssen Sie dabei nicht sofort liefern. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – darum lohnt es sich, die Unterlagen zügig zu sortieren und die Vorwürfe prüfen zu lassen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Vockerode
Bundesland Sachsen-Anhalt

A 9 bei Vockerode: Autobahn heißt außerorts

Die Messstelle liegt auf der Bundesautobahn 9. Für die Bewertung ist das aus zwei Gründen wichtig. Erstens gelten Autobahnen im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts; die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts. Eine Ortstafel, die für andere Straßen den Ausschlag gibt, spielt hier keine Rolle.

Zweitens ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnabschnitten allein aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend gelten, und sie können sich abschnittsweise ändern. Welcher Wert Ihnen konkret zugerechnet wird, steht im Vorwurf – und genau dieser Wert ist der Ausgangspunkt jeder Prüfung. Zur Beschilderung gehört auch die Frage, ob eine angeordnete Begrenzung ordnungsgemäß und für Fahrende erkennbar bekanntgegeben war.

Vom gemessenen Wert wird stets eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist erst das Ergebnis danach. Wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, ob Sie in einer niedrigeren oder höheren Stufe des Bußgeldkatalogs landen, ob Punkte anfallen und ob ein Regelfahrverbot im Raum steht.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Bescheid und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor einer Entscheidung über Zahlen oder Einspruch sollte dieser Punkt deshalb geklärt sein.

Fahrerfrage, Akteneinsicht und Verfahren aus der Ferne

Erhält zunächst die Halterin oder der Halter Post, richtet sich die erste Frage oft nur auf die Person am Steuer. Angaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Unüberlegte Schilderungen im Anhörungsbogen schaffen dagegen häufig erst die Grundlage, die der Behörde noch fehlte.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört dessen Auswertung dazu. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich beurteilen, ob sich ein Einspruch inhaltlich tragen lässt oder ob es sinnvoller ist, über die Ausgestaltung der Folgen zu sprechen.

Ein Bußgeldverfahren wegen einer Messung auf der A 9 lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Vockerode wohnen, ist eine Anreise für die Bearbeitung nicht erforderlich; Vollmacht und Unterlagen genügen für den Start. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 9 bei Vockerode als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas schreiben?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgeschoben werden.

Weitere Messstellen: Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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