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Geblitzt auf der A70, Bamberg (kurz vor Hallstadt) – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A70, Bamberg (kurz vor Hallstadt) – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten entspannt. Wer auf der Autobahn unterwegs war und nun Post wegen einer Messung an der Messstelle A70, Bamberg (kurz vor Hallstadt) bekommen hat, fragt sich meist zuerst: Lohnt es sich, das überhaupt zu prüfen? Die kurze Antwort aus der Praxis: Ja, zumindest dann, wenn Punkte, ein Fahrverbot oder ein spürbares Bußgeld im Raum stehen.

Viele Betroffene gehen davon aus, dass eine Messung „amtlich“ und damit automatisch unangreifbar sei. So einfach ist es nicht. Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar häufig als standardisierte Messverfahren, aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten wurden. Genau an diesen Stellschrauben setzt eine sachverständige Überprüfung an.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist keine seriöse Prüfung möglich

Ob eine Messung verwertbar ist, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl, sondern nach Aktenlage. Verteidigung beginnt deshalb mit Akteneinsicht: Messprotokoll, Geräteunterlagen, Nachweise zur Eichung und – je nach Verfahren – Daten, die eine technische Auswertung überhaupt erst ermöglichen. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich beurteilen, ob das Gericht von einem standardisierten Messverfahren ausgehen darf oder ob konkrete Zweifel bleiben.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In seinen Mandaten wird regelmäßig nicht nur der Bescheid gelesen, sondern die Messung technisch „aufgeschraubt“: Er lässt jeden Fall von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar nachweisen zu können. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel auch die dadurch entstehenden Kosten.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Auch bei modernen Systemen hängt viel von korrekter Vorbereitung und Bedienung ab. Häufige Ansatzpunkte sind nicht „Tricks“, sondern klassische Fehlerquellen: Aufstellposition und Messwinkel, fehleranfällige Zuordnung eines Fahrzeugs zum Messwert, Reflexionen oder Störungen durch Umgebungsbedingungen sowie Bedien- und Dokumentationsfehler. Ob so etwas im Einzelfall relevant ist, zeigt sich erst nach Akteneinsicht und technischer Auswertung.

Gerade an einer vielbefahrenen Strecke wie rund um Bamberg und Hallstadt kann die Frage der eindeutigen Fahrzeugzuordnung eine Rolle spielen – ohne dass man daraus schon etwas ableiten darf. Entscheidend ist: Die Akte muss hergeben, dass die Messung nachvollziehbar und reproduzierbar ist. Wer wegen der Messstelle A70, Bamberg (kurz vor Hallstadt) angeschrieben wurde, sollte deshalb nicht nur auf das Foto schauen, sondern die gesamte Messdokumentation prüfen lassen.

Zwei Wochen Einspruch: Frist, Ablauf und die typischen nächsten Schritte

Gegen den Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – dann helfen meist nur noch Ausnahmen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, aber häufig der Auftakt; hier geht es oft auch um die Frage, ob und wie man Angaben zur Sache macht.

  • Fristen prüfen: Zustelldatum notieren und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine „Erklärungen“ zur Sache abgeben, bevor Akteneinsicht genommen wurde.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungs-/Befähigungsnachweise und verfügbare Messdaten anfordern.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Technische Auswertung kann Ansatzpunkte liefern, die in der Akte nicht offen ins Auge springen.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen; häufig werden Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.

Im weiteren Verfahren kommt es häufig zu einer Neubewertung: Bleibt die Messung sauber dokumentiert, wird man über Rechtsfolgen und taktische Optionen sprechen. Zeigen sich dagegen Lücken – etwa bei Eichung, Dokumentation oder der Nachvollziehbarkeit der Messwertbildung – kann das den Vorwurf schwächen oder den Bescheid angreifbar machen. Dr. Bunzel arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, um technische Einwände gerichtsfest aufzubereiten.

Wenn Sie an der Messstelle A70, Bamberg (kurz vor Hallstadt) geblitzt wurden, sollten Sie die Sache nicht allein nach Foto und Betrag entscheiden. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin, Kiel), verfügt über Erfahrung aus über 1000 Verfahren und lässt Messungen konsequent sachverständig prüfen – die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten dafür häufig. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags, damit Fristen gewahrt und die notwendigen Unterlagen zügig angefordert werden können.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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