Der Briefkasten klappt, der Umschlag vom Landkreis liegt in der Hand – und plötzlich geht es nicht mehr um „ein paar km/h“, sondern um Punkte, Geld und manchmal um ein Fahrverbot. Wer an der Messstelle A7, km 98,5, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen-Nord geblitzt wurde, fragt sich meist als Erstes: War die Messung wirklich sicher – oder lohnt es sich, das prüfen zu lassen? Gerade auf Autobahnen ist die Erwartung verbreitet, dass moderne Technik unfehlbar sei. Das stimmt so nicht: Auch standardisierte Verfahren müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Standardisiertes Messverfahren: „Standard“ heißt nicht „unangreifbar“
Viele Geschwindigkeitsmessungen gelten rechtlich als standardisiertes Messverfahren. Das erleichtert Behörden und Gerichten die Arbeit, weil bei korrekter Anwendung grundsätzlich von verlässlichen Ergebnissen ausgegangen wird. Entscheidend ist aber das „wenn“: Das Gerät muss ordnungsgemäß eingesetzt worden sein, die Vorgaben der Bedienungsanleitung müssen eingehalten werden, und die Dokumentation muss stimmen.
In der Praxis zeigt sich: Nicht jede Akte trägt diese Voraussetzungen sauber. Genau hier setzt die Verteidigung an – nicht mit Bauchgefühl, sondern mit überprüfbaren Punkten. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und lässt die Messung in geeigneten Fällen durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik nachrechnen und bewerten.
Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung
Ob ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid vorliegt: Eine seriöse Einschätzung ist erst nach Akteneinsicht möglich. Relevant sind unter anderem Messprotokoll, Fotos, Geräteeinstellungen, Wartungs- und Eichunterlagen sowie – je nach System – vorhandene Rohmessdaten. Erst daraus ergibt sich, ob Anknüpfungstatsachen für einen Messfehler oder eine fehlerhafte Auswertung bestehen.
Auch bei Vorgängen rund um A7, km 98,5, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen-Nord gilt: Die entscheidende Frage ist nicht, ob man geblitzt wurde, sondern ob die Messung und ihre Dokumentation den Anforderungen standhalten. Ein Sachverständiger kann prüfen, ob das Messergebnis plausibel ist und ob die Auswertung mit den Vorgaben des Herstellers und den technischen Rahmenbedingungen zusammenpasst. So lassen sich Messfehler belegen – und genau darauf zielt die Prüfung ab.
Fristen und Ablauf: Zwei Wochen können schnell vorbei sein
Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Einspruch ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich. Wer die Frist versäumt, macht den Bescheid bestandskräftig – dann wird es deutlich schwerer, noch etwas zu ändern. Beim Anhörungsbogen ist die Lage entspannter, aber auch hier kann eine unbedachte Einlassung später Nachteile bringen.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Fristen prüfen: Datum der Zustellung notieren; beim Bußgeldbescheid die Zwei-Wochen-Frist im Blick behalten.
- Nichts vorschnell einräumen: Keine detaillierte Einlassung zur Fahrereigenschaft oder zur Geschwindigkeit, bevor die Akte vorliegt.
- Unterlagen sammeln: Anhörungsbogen/Bescheid, Umschlag, eigene Notizen zum Tag, mögliche Fahrer, Dienstpläne oder Kalender.
- Akteneinsicht veranlassen: Über einen Anwalt die vollständige Bußgeldakte inklusive Messunterlagen anfordern.
- Technik prüfen lassen: Bei Ansatzpunkten die Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik einplanen.
Viele Betroffene sind überrascht, wie häufig sich Streitpunkte erst in den Details finden: unvollständige Dokumentation, Widersprüche zwischen Messprotokoll und Foto, oder Konstellationen, in denen die Auswertung erklärungsbedürftig ist. Dr. Bunzel arbeitet in solchen Fällen mit spezialisierten Sachverständigen zusammen; die Kosten einer solchen Überprüfung übernimmt bei vorhandener Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Versicherung des Betroffenen. Das Ziel ist nicht „Trickserei“, sondern eine belastbare Klärung, ob das Verfahren tatsächlich korrekt gelaufen ist.
Wenn Sie an der Messstelle A7, km 98,5, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen-Nord geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang frühzeitig prüfen – idealerweise bevor Fristen verstreichen oder vorschnelle Angaben gemacht werden. Dr. Maik Bunzel (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht; Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) kann nach Akteneinsicht einschätzen, ob sich ein Einspruch trägt und die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüft werden sollte. Nehmen Sie dafür Kontakt auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.