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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Bad Grönenbach, Richtung Füssen/Reutte

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Geblitzt auf der A 7 bei Bad Grönenbach, Richtung Füssen/Reutte

Sie sind auf der A 7 bei Bad Grönenbach in Richtung Füssen/Reutte gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: welche Art von Schreiben vorliegt und welche Frist damit läuft. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingeht.

Als Autobahn gilt die A 7 im Bußgeldkatalog als Straße außerorts – die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen; erst der verbleibende Wert ist maßgeblich. Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich seriös erst nach Einsicht in die Bußgeldakte beurteilen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bad Grönenbach
Fahrtrichtung Füssen/Reutte
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Das kann eine dauerhafte Begrenzung sein, ebenso gut eine nur zeitweise angeordnete – etwa durch Verkehrszeichen, die für einen bestimmten Abschnitt aufgestellt sind. Für den Vorwurf ist deshalb nicht nur wichtig, wie schnell Sie gefahren sind, sondern auch, welches Limit in Ihrer Fahrtrichtung – hier Füssen/Reutte – an der Messstelle überhaupt galt und ob es für Sie erkennbar angekündigt war.

Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Beschilderung, die Messung selbst, der Eichnachweis des eingesetzten Geräts und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zutreffend zugeordnet sind. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst den Fristablauf sichern, dann prüfen. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nachgereicht werden, wenn der Akteninhalt bekannt ist.

Halterpost, Fahrerfrage und der Anhörungsbogen

Häufig geht das erste Schreiben an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben. Angaben zur Sache – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie dagegen nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gerade bei Fahrzeugen, die mehrere Personen nutzen, oder bei Firmen- und Mietwagen ist eine vorschnelle Antwort riskant: Was einmal aktenkundig ist, lässt sich nicht zurücknehmen. Sinnvoll ist es, zunächst zu klären, was die Behörde tatsächlich in der Hand hat, und erst danach zu entscheiden, ob und wie Stellung genommen wird.

Wenn Sie nicht in der Region um Bad Grönenbach wohnen, ist das kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Vollmacht, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; eine persönliche Anreise ist dafür regelmäßig nicht erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Katalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Bei deutlicheren Überschreitungen kommt neben der Geldbuße ein Fahrverbot in Betracht.

Ein Fahrverbot muss nicht bedeuten, dass Sie sofort ohne Führerschein dastehen. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so auf Urlaub oder Arbeitsphasen legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das erreichbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Gründe müssen im Verfahren dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, sollte dort nachfragen: Die Kosten der Verteidigung werden häufig übernommen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Bußgeldbescheid für die A 7 bei Bad Grönenbach – wie viel Zeit bleibt mir?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht nötig, sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Gelten auf der A 7 die höheren innerörtlichen Bußgeldsätze?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, und dort sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also zum Fahrer oder zum Geschehen – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig angerechnet werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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