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Geblitzt auf der A 7 bei km 149 in Hamburg, Richtung Dreieck Hamburg

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Geblitzt auf der A 7 bei km 149 in Hamburg, Richtung Dreieck Hamburg

Sie wurden auf der A 7 bei Kilometer 149 in Hamburg in Fahrtrichtung Dreieck Hamburg gemessen. An dieser Stelle wurde die Geschwindigkeit mit einem Blitzeranhänger überwacht, zulässig waren 80 km/h. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts – das ist für die Höhe der Regelfolgen von Bedeutung.

Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, erst der Wert danach zählt. Solange Sie nur einen Anhörungsbogen in der Hand halten, ist noch keine Entscheidung gefallen. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – dieser muss nicht sofort begründet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hamburg
Fahrtrichtung Dreieck Hamburg
Bundesland Hamburg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der A 7: Wann Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen

Auf Autobahnen wird das jeweils erlaubte Tempo durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls ist entscheidend, welche Begrenzung an der Messstelle für Ihre Fahrtrichtung galt und ob sie ordnungsgemäß angezeigt war. Bei einem Limit von 80 km/h liegt der Vorwurf im Außerortsbereich, denn die A 7 ist eine Autobahn – die Regelsätze sind hier bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Die Folgen richten sich nach der Überschreitung, die nach Abzug der Toleranz verbleibt. Ab 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Ein Fahrverbot ist außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts schon ab 31 km/h. Schon wenige Kilometer pro Stunde können damit über die Einordnung entscheiden – ein Grund, den vorgeworfenen Wert nicht ungeprüft hinzunehmen.

Fällt ein Fahrverbot an und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist, hängt vom Einzelfall ab.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Wird ein Anhörungsbogen zugestellt, sind Angaben zur Person verpflichtend – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie dagegen nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, das gilt auch, wenn die Post als Halter bei Ihnen eintrifft.

Was gegen Sie vorliegt, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn die Akte bekannt ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung für Ihre Fahrtrichtung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte ist, gehört dessen Auswertung dazu.

Fristen – und wie sich das Verfahren auch aus der Ferne führen lässt

Halten Sie die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung des Bußgeldbescheids im Blick. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, die inhaltliche Auseinandersetzung folgt später.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie weiter von Hamburg entfernt wohnen, ist das für die Frage der Verteidigung meist beherrschbar.

Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn Sie sich in der Probezeit befinden: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – eine kurze Nachfrage lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 7 bei km 149 galten 80 km/h – zählt das als innerorts, weil die Stelle in Hamburg liegt?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, in welcher Stadt sie verlaufen. Die Regelsätze sind daher niedriger als bei einem gleich hohen Verstoß innerhalb einer Ortstafel.

Spielt es eine Rolle, dass hier mit einem Blitzeranhänger gemessen wurde?

Auch bei einer Messung mit Blitzeranhänger werden Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüft. Dazu braucht es Einsicht in die Akte, die über einen Anwalt beantragt werden kann.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und niemand muss sich selbst belasten.

Weitere Messstellen: Hamburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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