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Geblitzt auf der A 61 bei Speyer, Richtung Hockenheim (km 378,15)

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Geblitzt auf der A 61 bei Speyer, Richtung Hockenheim (km 378,15)

An der A 61 bei Speyer, Kilometer 378,15 in Fahrtrichtung Hockenheim, wurde Ihre Geschwindigkeit mit einer mobilen Messung erfasst. Erlaubt waren dort 100 km/h. Je nachdem, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ausfällt, kommen eine Geldbuße, ein Punkt im Fahreignungsregister oder auch ein Fahrverbot in Betracht.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft auf eine Frist zu. Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob die Messung an dieser Stelle einer Prüfung standhält.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 61 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Speyer
Fahrtrichtung Hockenheim
Bundesland Rheinland-Pfalz
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Was die Zahl auf dem Bescheid bedeutet

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerhalb geschlossener Ortschaften – ein Unterschied, der sich bei der Einordnung Ihres Falls bemerkbar macht. Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach zählt für die Bewertung.

Bei einem Limit von 100 km/h ist die Spanne zwischen einer reinen Geldbuße und weitergehenden Folgen überschaubar. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Prüfen Sie deshalb zuerst, welcher Geschwindigkeitswert dem Vorwurf nach Toleranzabzug zugrunde liegt und in welche Stufe er fällt.

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung, die auch nur zeitweise gelten kann. Ob die Beschilderung im Moment der Messung eindeutig, vollständig und für Sie erkennbar war, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.

Mobile Messung: Worauf es bei der Überprüfung ankommt

Die Geschwindigkeit wurde hier mobil erfasst. Bei solchen Messungen wird die Anlage für den jeweiligen Einsatz aufgebaut und ausgerichtet – entsprechend spielt es eine Rolle, ob die Vorgaben des Herstellers und der Bedienungsanleitung eingehalten wurden und ob der Einsatz vollständig nachvollziehbar dokumentiert ist.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Messvorgang selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob der Verstoß Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dessen Aussagekraft ein Prüfungspunkt.

Erhalten Sie Post als Halter und war jemand anderes unterwegs, gilt: Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deswegen nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine vorschnelle eigene Schilderung kann dagegen Punkte in die Akte bringen, die dort sonst nicht stünden.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Gestaltung wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Ihrem Fall tragfähig ist, entscheidet sich an den persönlichen Umständen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von der Strecke entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Akteneinsicht und Schriftverkehr über die Kanzlei. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden. Der praktische Ablauf bleibt schlank: Frist sichern, Akte anfordern, danach in Ruhe über das weitere Vorgehen entscheiden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war bei Speyer Richtung Hockenheim unterwegs – ab wann wird es ein Punkt?

Ein Punkt im Fahreignungsregister fällt ab 21 km/h Überschreitung an, zwei Punkte, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Entscheidend ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz, nicht der reine Messwert.

Muss ich den Anhörungsbogen zu dieser Messung ausfüllen?

Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lässt sich eine mobile Messung auf der A 61 überhaupt überprüfen?

Ja. Über die Akteneinsicht können Messvorgang, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer geprüft werden. Dafür sollte zuvor fristgerecht Einspruch eingelegt werden – zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids, eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Weitere Messstellen auf der A 61 in Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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