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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 60 bei Bischofsheim Richtung Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 60 bei Bischofsheim Richtung Frankfurt am Main

Sie wurden auf der A 60 bei Bischofsheim in Fahrtrichtung Frankfurt am Main mit einem Blitzeranhänger gemessen, an dieser Stelle gilt Tempo 100. Jetzt liegt Ihnen ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid vor und Sie wollen wissen, was daraus folgen kann und welche Schritte sinnvoll sind.

Wichtig ist zunächst der zeitliche Rahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid – hier sind nur die Angaben zu Ihrer Person verpflichtend, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 60 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bischofsheim (am Mainspitz-Dreieck)
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Hessen
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der A 60 – wie die Überschreitung bewertet wird

Die A 60 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als Außerortsstraßen. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Sanktion aus: Bei derselben Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist dabei nicht der Wert, der auf dem Display der Messeinrichtung erschienen ist, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Auf Autobahnen wird ein zulässiges Tempo durch Beschilderung angeordnet – dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, in der Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren, ordnungsgemäß und erkennbar ausgeschildert war. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid heraus beurteilen, sondern erst anhand der Verfahrensakte.

Die Schwelle, ab der es über die Geldbuße hinausgeht, liegt bei 21 km/h: Ab dieser Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Je nach Höhe der Überschreitung steigen die Folgen gestaffelt an – ein Grund, den vorgeworfenen Wert nicht ungeprüft zu akzeptieren.

Messung mit dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann

An dieser Stelle wurde mit einem Blitzeranhänger gemessen. Auch eine solche Messung ist ein technisches Verfahren, das bestimmten Vorgaben unterliegt, und sie ist damit einer Überprüfung zugänglich. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; anschließend lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen.

Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn die Post zunächst an die Halterin oder den Halter geht. Wer das Fahrzeug geführt hat, muss die Behörde feststellen – Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört zu der Prüfung auch, ob sich daraus eine eindeutige Identifizierung ergibt.

Unabhängig davon empfiehlt es sich, zunächst nur die Frist zu sichern und die inhaltliche Auseinandersetzung nach Akteneinsicht zu führen. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; die Deckungsanfrage lässt sich in aller Regel unkompliziert vorab klären.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist entscheidend, ob in den zwei Jahren vor der Tat bereits ein rechtskräftiges Fahrverbot bestand. Ist das nicht der Fall, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In besonders gelagerten Ausnahmefällen – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist – kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis. Der Schriftverkehr mit Behörde und Gericht, die Akteneinsicht und die Abstimmung mit Ihnen lassen sich vollständig aus der Ferne organisieren; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Sinnvoll ist lediglich, Anhörungsbogen oder Bescheid samt Briefumschlag aufzubewahren, da sich daraus das Zustelldatum und damit der Fristlauf ergibt.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 60 bei Bischofsheim schneller als 100 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze fallen dadurch niedriger aus als bei einer gleich hohen Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften.

Kann eine Messung mit dem Blitzeranhänger überprüft werden?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, danach lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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