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Geblitzt auf der A 5 bei St. Leon-Rot, Richtung Heidelberg (km 592,830)

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Geblitzt auf der A 5 bei St. Leon-Rot, Richtung Heidelberg (km 592,830)

An dieser Stelle der A 5 bei St. Leon-Rot in Fahrtrichtung Heidelberg wurde mit einem mobilen Messgerät vom Typ PoliScan Speed gemessen; zulässig sind hier 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Vorwurf steht konkret im Schreiben, und welche Frist läuft?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Damit bleibt das Verfahren offen, und über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt St. Leon-Rot
Fahrtrichtung Heidelberg
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

80 km/h auf der Autobahn: Warum die Einordnung als „außerorts“ zählt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für Ihren Fall bedeutet das, dass die außerörtliche Stufe maßgeblich ist – auch wenn die Messung in der Nähe einer Gemeinde stattgefunden hat.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten. Deshalb lohnt der Blick in die Akte: Ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, an dieser Stelle in Fahrtrichtung Heidelberg ordnungsgemäß und erkennbar angezeigt war, lässt sich erst anhand der Verfahrensunterlagen beurteilen, nicht anhand des Bescheids allein.

Wichtig ist außerdem die Rechenbasis. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe Ihr Fall fällt. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot mitentscheiden.

Mobile Messung mit PoliScan Speed – was geprüft werden kann

Bei einer mobilen Messung entsteht die Messstelle nicht dauerhaft, sondern für den jeweiligen Einsatz. Damit rücken Fragen in den Vordergrund, die sich nur aus den Unterlagen klären lassen: Wie ist der Einsatz protokolliert, war das Gerät gültig geeicht, passen die Angaben im Messprotokoll zu den übrigen Daten des Vorgangs, und wie ist die Auswertung zustande gekommen?

Zur Akte gehören typischerweise nicht nur der Messwert, sondern auch die zugehörigen Dokumentationen. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu prüfen, ob sich daraus die Person am Steuer überhaupt zuverlässig ableiten lässt. Diese Prüfung setzt Akteneinsicht voraus – aus dem Bußgeldbescheid selbst ergeben sich die nötigen Details regelmäßig nicht.

Wenn Sie bislang nur einen Anhörungsbogen in der Hand halten: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Spontane Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder wie schnell man unterwegs war, engen den Spielraum oft unnötig ein.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sind zwei Punkte vorgesehen, geht es um einen Fall, für den der Katalog ein Regelfahrverbot vorsieht. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret bedroht wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, hängt vollständig von Ihrer persönlichen Situation und deren Darlegung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie weiter entfernt von St. Leon-Rot wohnen, lässt sich das Verfahren auch aus der Ferne führen – Kontakt, Akteneinsicht und Schriftverkehr laufen ohne persönliches Erscheinen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 5 Richtung Heidelberg unterwegs – gilt die Stelle als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig von der Nähe zu einer Gemeinde. Bei gleicher Überschreitung sind die außerörtlichen Regelsätze niedriger als die innerörtlichen.

Der Bescheid nennt 80 km/h – kann ich die Begrenzung überprüfen lassen?

Ja. Auf Autobahnen ergibt sich ein Tempolimit aus der Beschilderung, und ob diese für Ihre Fahrtrichtung ordnungsgemäß und erkennbar war, lässt sich über die Akte prüfen. Dafür ist Akteneinsicht durch einen Anwalt der übliche Weg.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen: Rhein-Neckar-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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