An dieser Stelle der A 5 bei Freiburg, km 189,8, wurde in Fahrtrichtung Karlsruhe mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig sind hier 100 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem eins: Ein Bußgeldbescheid lässt sich nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid; Sie müssen dort Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt und geprüft werden, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Freiburg |
| Fahrtrichtung | Karlsruhe |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn – und warum der Ausgangswert zählt
Auf der A 5 gilt an dieser Stelle in Richtung Karlsruhe ein Tempolimit von 100 km/h. Auf Autobahnen werden zulässige Höchstgeschwindigkeiten durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen: War das Limit am Tag der Messung gültig, war es korrekt und ausreichend angekündigt, passt die Dokumentation in der Akte zu dem, was am Ort tatsächlich angeordnet war?
Ebenso wichtig ist der Wert, mit dem gerechnet wird. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für den Vorwurf maßgeblich. Wer knapp über einer Stufengrenze liegt, sollte das nicht übergehen – schon wenige km/h entscheiden darüber, in welche Kategorie der Vorwurf fällt. Da die A 5 als Autobahn im Bußgeldkatalog als Strecke außerorts gilt, greifen hier die außerörtlichen Regelsätze. Diese liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen, was die Folgen aber nicht automatisch harmlos macht.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei Tempo 100 ist diese Schwelle schneller erreicht, als es auf einer Autobahn zunächst wirkt.
Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Dinge hilfreich zu wissen. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, etwa passend zum Urlaub. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird stattdessen die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre, ist immer eine Frage des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es, die Zwei-Wochen-Frist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne
Die Post der Behörde geht zunächst an die Halteradresse. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein. Wer angeschrieben wird, ohne selbst gefahren zu sein, ist nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern; Pflicht sind nur die Angaben zur eigenen Person. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gedeutet und nicht zum Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich nach Akteneinsicht prüfen, ob die Zuordnung zum Fahrer daraus überhaupt tragfähig hervorgeht.
Geprüft werden können neben der Fahrerzuordnung insbesondere die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Beschilderung. Falls Sie weiter entfernt von Freiburg wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und auf Distanz führen, Anreisen sind für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig – eine kurze Anfrage vor dem ersten Schritt schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 5 Richtung Karlsruhe schneller als 100 – ist das innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, also auch dieser Abschnitt der A 5 bei Freiburg. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, konkret die Ortstafel.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person, nicht die Angaben zur Sache. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht nachteilig gewertet werden.
Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 5 bei Freiburg-Mitte, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der B 19 bei Freiburg im Breisgau, km 39,5, Richtung Donaueschingen
- Geblitzt auf der B 31 Dreisamstraße in Freiburg, Richtung stadteinwärts
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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