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Geblitzt auf der A 44 bei Unna in Richtung Dortmund

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Geblitzt auf der A 44 bei Unna in Richtung Dortmund

Sie sind auf der A 44 bei Unna in Fahrtrichtung Dortmund in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 100 km/h, die Messung erfolgte mobil. Post von der Bußgeldstelle kommt danach entweder als Anhörungsbogen oder direkt als Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie vor sich haben. Ein Bußgeldbescheid löst eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung aus – der Einspruch wahrt die Frist auch ohne Begründung. Beim Anhörungsbogen müssen Sie ausschließlich Angaben zu Ihrer Person machen; zur Sache selbst dürfen Sie schweigen, ohne dass Ihnen das zum Nachteil ausgelegt werden darf. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 44 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Unna
Fahrtrichtung Dortmund
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempo 100 auf der Autobahn: Was der Wert nach Toleranzabzug bedeutet

Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch die Beschilderung festgelegt; solche Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein. Für Ihren Fall ist ein Limit von 100 km/h maßgeblich. Ob die Beschilderung an der Messstelle ordnungsgemäß, ausreichend erkennbar und in der richtigen Abfolge aufgestellt war, gehört zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen.

Entscheidend ist außerdem nicht der abgelesene Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert wird dem Bußgeldkatalog zugeordnet. Autobahnen gelten dabei stets als Außerortsbereich – bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze also niedriger als innerorts. Gerade in Grenzbereichen kann sich der Toleranzabzug spürbar auswirken, weil die Sanktionen in Stufen gestaffelt sind und wenige km/h über die Zuordnung entscheiden.

Mobile Messung: Welche Punkte sich überprüfen lassen

Bei Ihrer Kontrolle handelte es sich um eine mobile Geschwindigkeitsmessung. Bei mobilen Einsätzen hängt die Verwertbarkeit des Ergebnisses regelmäßig von der konkreten Durchführung ab. Über einen Verteidiger können unter anderem angefordert und ausgewertet werden: die Messunterlagen zum Vorgang, der gültige Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Dokumentation der Beschilderung sowie die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist zu prüfen, ob die abgebildete Person tatsächlich identifizierbar ist. Erhält der Fahrzeughalter Post, bedeutet das noch nicht, dass die Fahrereigenschaft feststeht. Wer sich zur Sache nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht als Belastung gewertet werden. Diese Entscheidung sollten Sie allerdings nicht spontan treffen, sondern nach Kenntnis des Akteninhalts.

Wohnen Sie nicht in der Nähe der Messstelle, ist das kein Hindernis: Die Korrespondenz mit der Bußgeldstelle und die Akteneinsicht lassen sich vollständig aus der Ferne abwickeln.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – gerechnet nach Toleranzabzug – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn selbst wählen – innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft. Das schafft Spielraum für Urlaub oder betriebliche Abläufe.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vollständig vom Einzelfall ab und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – auch deshalb kann die Fristwahrung hier wichtig sein. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 44 Richtung Dortmund unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit bei gleicher Überschreitung niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Vorfall auf der A 44 ausfüllen?

Zu Ihren Personalien müssen Sie Angaben machen, zur Sache selbst nicht. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen.

Wie viel Zeit habe ich für einen Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Kreis Unna

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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