Sie wurden auf der A 40 bei Essen in Fahrtrichtung Essen geblitzt. An dieser Stelle wurde mobil mit einem Messgerät der Bauart PoliScan Speed gemessen, zulässig waren 80 km/h. Post von der Bußgeldstelle folgt meist zunächst als Anhörungsbogen, später als Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem die Zeit: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dafür nicht sofort nötig. Bis dahin lohnt sich ein ruhiger Blick darauf, welcher Vorwurf konkret erhoben wird und mit welcher Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz gerechnet wird.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 40 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Essen |
| Fahrtrichtung | Essen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf einer Autobahn – was das für den Vorwurf bedeutet
Auf der A 40 galt an der Messstelle in Richtung Essen ein Tempolimit von 80 km/h. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend nach den Sätzen für außerorts behandelt – das gilt unabhängig davon, wie niedrig das angeordnete Limit ist. Für Sie ist das eher günstig, denn bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts unter denen für innerörtliche Verstöße.
Maßgeblich ist nie der roh gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit, die nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Dieser Wert entscheidet auch über die weiteren Folgen: Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Es kann sich also lohnen, genau nachzurechnen, ob der Vorwurf knapp über oder knapp unter einer solchen Schwelle liegt.
Tempolimits auf Autobahnen werden durch Beschilderung angeordnet und können dauerhaft oder nur zeitweise gelten. Ob die für Sie maßgebliche Begrenzung wirksam und erkennbar angeordnet war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Verfahrensakte klären.
Mobile Messung mit PoliScan Speed: Ansatzpunkte für die Prüfung
Bei mobilen Messungen kommt es nicht nur auf das Gerät an, sondern auch auf die Umstände des Einsatzes. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei typischerweise die Messung selbst und die zugehörigen Unterlagen, der Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung sowie die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf tatsächlich Ihnen zugeordnet werden kann.
Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist außerdem zu klären, ob die abgebildete Person erkennbar ist und ob die Zuordnung zum Fahrzeug eindeutig ist. Der Einspruch sichert Ihnen dafür zunächst nur die Frist – begründen können Sie ihn, sobald die Akte vorliegt und der Sachverhalt überschaubar ist.
Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Essen wohnen, müssen Sie für die Prüfung und den Schriftverkehr also nicht anreisen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vor dem ersten Schritt ist deshalb sinnvoll.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage, Fahrverbot und Probezeit
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Fahrgeschehen oder zur Frage, wer gefahren ist, sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gedeutet und Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei praktische Punkte: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot – dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade dann ist es sinnvoll, die Messung vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messung auf der A 40 als innerorts, weil die Stelle im Stadtgebiet Essen liegt?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets nach den Sätzen für außerorts bewertet, unabhängig davon, in welchem Stadtgebiet die Messstelle liegt. Für andere Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer das Fahrzeug in Richtung Essen gefahren hat?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zum Fahrgeschehen schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht nachteilig gewertet werden.
Ist für mich der gemessene Wert oder ein niedrigerer Wert maßgeblich?
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der danach verbleibende Wert ist für den Vorwurf maßgeblich. Da an dieser Stelle 80 km/h zulässig waren, entscheidet dieser Wert über Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot.
Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der Essener Straße in Essen (Höhe Hausnummer 123)
- Geblitzt auf der A 40 bei km 12,4 in Duisburg, Richtung Essen
- Geblitzt auf der A 40 bei Mülheim an der Ruhr, km 17,8, Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A45 bei Hagen, km 39,000, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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