Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A40, Essen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A40, Essen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment ist unerquicklich: Im Briefkasten liegt der Anhörungsbogen oder schon der Bußgeldbescheid, und plötzlich geht es nicht mehr um eine kurze Unachtsamkeit, sondern um Punkte, Geld und womöglich ein Fahrverbot. Wer an der Messstelle A40, Essen geblitzt wurde, fragt sich oft als Erstes, ob sich ein Vorgehen überhaupt lohnt. Die Antwort hängt weniger vom Bauchgefühl ab als von Aktenlage und Messunterlagen. Denn auch bei anerkannten Verfahren kann im Detail etwas schiefgehen.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, zeigt sich erst nach der Akteneinsicht. Entscheidend sind dabei nicht nur der Bescheid selbst, sondern die Messdateien, das Messprotokoll, Fotos und die Dokumentation der Geräteeinstellungen. In vielen Fällen ist außerdem interessant, ob Rohmessdaten verfügbar sind und ob die Auswertung nachvollziehbar dokumentiert wurde. Erst damit kann ein Sachverständiger prüfen, ob das Messergebnis belastbar ist oder ob sich Ansatzpunkte für Zweifel ergeben.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er lässt die Unterlagen in jedem Fall zusätzlich von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler zu identifizieren. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten dieser technischen Überprüfung.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen angreifbar werden können

Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als „standardisiertes Messverfahren“. Das heißt aber nicht, dass sie unangreifbar wären: Das Gericht darf sich nur dann auf das Ergebnis stützen, wenn die Vorgaben eingehalten wurden und die Dokumentation stimmt. Schon Abweichungen in der Bedienung oder Lücken in den Unterlagen können dazu führen, dass genauer hingeschaut werden muss. Gerade deshalb lohnt sich bei der Messstelle A40, Essen wie bei jeder anderen Messung der Blick in die Akte.

In der Praxis drehen sich Einwände oft um sehr konkrete Punkte: War das Gerät gültig geeicht, und ist die Eichung im relevanten Zeitraum nachweisbar? Gibt es ein vollständiges Messprotokoll, und ist die Messreihe plausibel dokumentiert? Wurde das Messpersonal nachweislich geschult und hat es nach Vorgaben gearbeitet? Und: Lassen Messfotos und Messdaten eine eindeutige Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs zu, oder bleiben Zweifel, etwa bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich?

Auch technische Randbedingungen können eine Rolle spielen, ohne dass man sie von außen beurteilen kann: Aufstellposition, Messwinkel, Reflexionen, fehlerhafte Ausrichtung oder Eingabefehler sind klassische Themen in Gutachten. Das sind keine Ausreden, sondern überprüfbare Faktoren, die sich aus Messdateien, Protokollen und Gerätedaten ergeben können. Ob davon etwas trägt, entscheidet sich nicht am Küchentisch, sondern anhand der konkreten Unterlagen.

Einspruchsfrist und Ablauf: Was nach dem Bescheid zählt

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt eine knappe Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, macht den Bescheid in der Regel rechtskräftig – selbst wenn später gute Argumente auftauchen. Nach einem fristgerechten Einspruch fordert die Verteidigung die Akte an, wertet sie aus und entscheidet dann, ob eine Begründung sinnvoll ist, ob weitere Unterlagen benötigt werden oder ob ein Sachverständigengutachten beantragt wird. Häufig klärt sich erst in diesem Stadium, ob eine Einstellung, eine Reduzierung oder eine gerichtliche Klärung realistisch ist.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Zustelldatum notieren und die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Im Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache machen, bevor die Akte geprüft ist.
  • Unterlagen sichern: Bescheid, Umschlag, Anhörung, Fotos und eigene Notizen geordnet aufbewahren.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsnachweise und Messdateien anfordern lassen.
  • Technik prüfen lassen: Messdaten durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten lassen.

Dr. Maik Bunzel arbeitet in solchen Verfahren regelmäßig mit spezialisierten Sachverständigen zusammen, um die Messung technisch nachprüfen zu lassen. Das ist oft der entscheidende Schritt, weil sich Fehler nicht „erahnen“, sondern belegen lassen müssen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, trägt sie üblicherweise die Kosten für Anwalt und Gutachter, sodass Betroffene kein unkalkulierbares Risiko eingehen. Gerade bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot lohnt sich diese nüchterne Prüfung.

Wenn Sie an der Messstelle A40, Essen geblitzt wurden, sollten Sie nicht abwarten, bis die Frist abläuft oder sich die Sache „von selbst“ erledigt. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf – Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) mit Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren – und schildern Sie den Vorgang. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit die Unterlagen zur Messstelle A40, Essen zügig angefordert und von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik geprüft werden können.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sind Pflichtfelder. Alle weiteren Angaben sind optional.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Super – das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung lässt sich Ihr Fall oft noch absichern – es gibt die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen, die auch ein bereits laufendes Bußgeldverfahren abdeckt. Wir erklären Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie das geht.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite