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Geblitzt auf der A 3 bei Erlangen-West, Fahrtrichtung Nürnberg

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Geblitzt auf der A 3 bei Erlangen-West, Fahrtrichtung Nürnberg

Sie sollen auf der A 3 bei Erlangen-West in Fahrtrichtung Nürnberg zu schnell gefahren sein und haben deshalb Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien eines Verfahrens, und beide haben unterschiedliche Konsequenzen für Ihr Vorgehen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie in der Hand halten und ab wann eine Frist läuft. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; dort müssen Sie die Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache selbst dagegen nichts sagen. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Erlangen-West
Fahrtrichtung Nürnberg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn bedeutet außerorts – was das für den Vorwurf heißt

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, also auch die A 3 in Richtung Nürnberg. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher, und ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten, und sie können sich abschnittsweise unterscheiden. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die in einem Verfahren überprüfbar sind: Welches Limit galt an der Stelle, auf die sich der Vorwurf bezieht, war es ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar?

Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage der Bewertung. Ein Wert knapp über einer Stufengrenze kann sich damit in eine andere Kategorie verschieben.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage nach dem Einzelfall entscheidend: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Bleibt es beim Fahrverbot und ist es Ihr erstes (also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat), können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so mit Urlaub oder Dienstplan abstimmen.

Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Hier lohnt eine Prüfung besonders früh.

Akteneinsicht, Halterpost und das Verfahren aus der Ferne

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – auch schon, bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Geprüft werden unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte ist, gehört dazu die Frage, ob sich daraus überhaupt eine bestimmte Person erkennen lässt.

Wird ein Fahrzeughalter angeschrieben, gilt auch für ihn: Niemand muss sich selbst belasten. Vor einer schnellen, womöglich unbedachten Antwort ist eine Einschätzung der Akte meist sinnvoller.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von der A 3 wohnen, ist das ein Punkt, der früh geklärt werden sollte. Verstreicht die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig – ein Blick in die Police lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 3 Richtung Nürnberg geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Das bedeutet niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung statt ab 31 km/h.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sie dürfen zum Vorwurf schweigen, ohne dass Ihnen das nachteilig ausgelegt werden darf; auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Bayern zu fahren?

Viele Schritte – Akteneinsicht, Einspruch, Schriftsätze – laufen über den Anwalt, ohne dass Sie anwesend sein müssen. Kommt es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; garantiert ist das aber nicht.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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