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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Raunheim, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 3 bei Raunheim, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

Auf der A 3 bei Raunheim in Fahrtrichtung Frankfurt am Main wurde mit einer mobilen Messung kontrolliert; zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Vorwurf steht konkret im Schreiben, und welche Frist läuft gerade?

Prüfen Sie, ob Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid in der Hand halten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und erst auf dieser Grundlage entscheiden, ob und mit welchen Argumenten das Verfahren angegriffen wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Raunheim
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Hessen
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempo 100 auf der Autobahn: Wie der Vorwurf berechnet wird

Für die A 3 gilt im Bußgeldkatalog der Bereich außerorts – Autobahnen werden dort stets so behandelt, unabhängig davon, welche Ortschaften in der Nähe liegen. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der genaue Blick in das Schreiben: Manchmal weicht der im Bescheid genannte vorwerfbare Wert von dem ab, was Betroffene erwarten, und die Grenze zur nächsten Sanktionsstufe liegt dichter, als es zunächst aussieht.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Limit von 100 km/h auf der Autobahn ist diese Schwelle im Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit rasch erreicht, weshalb sich die Frage nach Punkten und Fahrverbot oft schon bei scheinbar moderaten Messwerten stellt.

Beschilderung und Zuordnung: Was die Akte hergeben muss

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung, die auch nur zeitweise gelten kann. Für das Verfahren bedeutet das: Es muss nachvollziehbar sein, dass die angezeigte Begrenzung für die von Ihnen befahrene Fahrtrichtung Frankfurt am Main wirksam angeordnet und für Sie erkennbar war. Das lässt sich nur anhand der Akte beurteilen, nicht anhand des Bescheids allein.

Geprüft werden können neben der Beschilderung insbesondere die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Dokumentation des Einsatzes sowie die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Fahrzeughalter erhalten die Post, weil das Fahrzeug bekannt ist – daraus folgt noch nicht, dass die Person am Steuer feststeht. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu klären, ob sich daraus eine belastbare Identifizierung ergibt.

Der Anhörungsbogen ist dabei noch kein Bescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, ist zunächst der zeitliche Rahmen wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz verloren ginge; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet der Einzelfall und muss konkret dargelegt werden.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau rechnen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von Raunheim entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer vor der Mandatierung schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Frankfurt am Main unterwegs – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet, auch wenn die Messstelle in der Nähe von Raunheim liegt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Zählt der im Bescheid genannte Wert oder meine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit?

Maßgeblich ist die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Wert entscheidet, in welche Stufe der Vorwurf fällt und ob Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Sache – und damit zur Fahrereigenschaft – müssen Sie keine Angaben machen; verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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