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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Neumarkt in Fahrtrichtung Regensburg

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Geblitzt auf der A 3 bei Neumarkt in Fahrtrichtung Regensburg

Sie sind auf der A 3 bei Neumarkt in Fahrtrichtung Regensburg gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob es zunächst nur um einen Anhörungsbogen geht oder schon um einen Bußgeldbescheid, macht für Ihre nächsten Schritte einen erheblichen Unterschied.

Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Diese Frist sichert Ihnen die Möglichkeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf anschließend inhaltlich prüfen zu lassen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Neumarkt
Fahrtrichtung Regensburg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 3 bei Neumarkt: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Autobahnabschnitte werden im Bußgeldkatalog als Außerortsstrecken behandelt. Das ist für Sie günstiger als eine Messung innerhalb einer Ortschaft, denn bei identischer Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist dabei nicht der rohe Messwert, sondern die Geschwindigkeit, die nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade an Schwellenwerten kann dieser Abzug darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder zusätzlich Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.

Auf Autobahnen ergibt sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausschließlich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für den Vorwurf gegen Sie ist deshalb entscheidend, welches Limit für Ihre Fahrtrichtung Regensburg zum Zeitpunkt der Messung tatsächlich galt und ob es korrekt und erkennbar ausgeschildert war. Genau das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen – aus dem Bescheid selbst geht dazu häufig nur das Ergebnis hervor.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich dagegen nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder warum es schneller wurde, engen den Spielraum dagegen oft unnötig ein.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person am Steuer überhaupt zuverlässig zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist dessen Auswertung ein eigener Prüfpunkt. Ein solches Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen: Falls Sie nicht in der Nähe wohnen, genügen der Austausch von Unterlagen und die Kommunikation per Telefon, E-Mail oder Post.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und damit in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt von Ihrer individuellen Situation und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Regensburg unterwegs – zählt das als innerorts?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchweg als außerorts. Das ist für Sie vorteilhaft, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung außerorts niedriger liegen als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil gewertet werden und gilt nicht als Geständnis.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn ich weit von Neumarkt entfernt wohne?

Der Wohnort spielt für die Prüfung keine Rolle. Einspruch, Akteneinsicht und die weitere Verteidigung lassen sich schriftlich und aus der Ferne führen; entscheidend ist, dass die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung des Bescheids gewahrt wird.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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