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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 24 bei Neuruppin, Richtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 24 bei Neuruppin, Richtung Hamburg

Auf der A 24 bei Neuruppin in Richtung Hamburg wurde mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert; zulässig waren dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben – einen Anhörungsbogen oder schon einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Was steht Ihnen an Reaktionsmöglichkeiten offen, und welche Frist läuft gerade?

Wichtig ist die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung und die Vorwürfe tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 24 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Neuruppin
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Brandenburg
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempo 100 auf der Autobahn: Wo die Schwellen liegen

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts – das gilt auch für diese Stelle auf der A 24. Das wirkt sich unmittelbar auf die Folgen aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst danach steht fest, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Bei einem zulässigen Wert von 100 km/h bedeutet das: Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein einziger Kilometer pro Stunde kann also über die Stufe entscheiden, weshalb sich der genaue Messwert und die Toleranzberechnung lohnt anzusehen.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung; Begrenzungen können auch nur vorübergehend angeordnet sein. Ob die Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß war und für Sie erkennbar, ist ein Punkt, der sich erst anhand der Akte beurteilen lässt.

Mobile Messung: Was sich in der Akte prüfen lässt

Gemessen wurde hier mit einem mobilen Gerät. Damit kann eine Reihe von Fragen aufgeworfen werden, die mit dem Anhörungsbogen oder Bescheid allein nicht zu klären sind: Wie wurde der Messwert gebildet, war das Gerät wirksam geeicht, wie war die Beschilderung zum Tatzeitpunkt, und ist die Zuordnung zum Fahrer tragfähig? Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.

Diese Unterlagen sind nicht Teil der Post, die Sie erhalten. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Erst auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, ob ein Einspruch inhaltlich sinnvoll ist oder ob sich nur eine Einordnung in eine mildere Stufe erreichen lässt.

Zur Sache müssen Sie sich dabei nicht äußern. Pflicht sind nur Angaben zu Ihrer Person. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch, wenn Sie als Halter angeschrieben werden.

Frist, Fahrverbot, Probezeit – und die Entfernung

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie sich daher das Zustelldatum.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Neuruppin wohnen, ist dieser Punkt früh zu klären. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 24 in Richtung Hamburg unterwegs – gilt dort der günstigere Außerorts-Tarif?

Ja, Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dadurch bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ab welcher Geschwindigkeit bekomme ich bei Tempo 100 einen Punkt?

Punkte im Fahreignungsregister gibt es ab 21 km/h Überschreitung, hier also ab einem nach Abzug der Toleranz maßgeblichen Wert von 121 km/h. Es ist ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot sind es zwei.

Was mache ich mit dem Anhörungsbogen, wenn ich nicht sicher bin, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden; sinnvoll ist, vor einer Äußerung über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen.

Weitere Messstellen auf der A 24 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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