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Geblitzt auf der A2, km 40,5, Fahrtrichtung Dortmund – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A2, km 40,5, Fahrtrichtung Dortmund – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappert, der Puls steigt: Nach der Fahrt auf der Autobahn liegt plötzlich ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zur Messung an der Messstelle A2, km 40,5, Fahrtrichtung Dortmund im Postfach. Viele Betroffene gehen davon aus, dass man „da ohnehin nichts machen kann“. Das stimmt so nicht – aber man muss strukturiert vorgehen und die Messung fachlich angreifen, nicht nur „aus dem Bauch heraus“.

Entscheidend ist, ob die Messung rechtlich als standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf. Dann unterstellt das Gericht grundsätzlich eine richtige Messung – allerdings nur, wenn die formalen Voraussetzungen eingehalten wurden. Genau an dieser Stelle setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an.

Standardisiertes Messverfahren: Nur „standardisiert“, wenn die Regeln eingehalten sind

Ein standardisiertes Messverfahren entlastet die Behörde, ersetzt aber keine Kontrolle. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gerät gültig geeicht war, nach Herstellervorgaben eingesetzt wurde und die Dokumentation die Messung nachvollziehbar macht. Fehlt es daran, kann die Beweisführung wackeln – und genau das lässt sich nur über die Aktenlage und technische Bewertung sauber klären.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat in über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren gesehen, wie oft es nicht um „Ausreden“, sondern um Nachweisfragen geht. In der Praxis entscheidet häufig nicht der erste Eindruck, sondern ob die Unterlagen vollständig sind und ob sich aus ihnen Widersprüche ergeben.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Der Startpunkt jeder seriösen Prüfung

Wer sich verteidigen will, braucht Akteneinsicht – erst dann lässt sich beurteilen, was die Behörde tatsächlich beweisen kann. Dazu gehören je nach Verfahren Messprotokoll, Eichnachweise, Wartungs- und Reparaturunterlagen sowie Nachweise zur Schulung des Messpersonals. Auch die Frage, ob Rohmessdaten oder weitere Falldateien verfügbar sind, kann für die Überprüfung zentral sein.

Gerade weil Betroffene die Messung an der Messstelle A2, km 40,5, Fahrtrichtung Dortmund nicht „von außen“ nachprüfen können, ist die Akte der Dreh- und Angelpunkt. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann aus den Daten und Protokollen ableiten, ob die Messung plausibel, reproduzierbar und regelkonform dokumentiert ist. Dr. Bunzel lässt deshalb jeden Fall technisch begutachten; so lassen sich Messfehler überhaupt erst belastbar nachweisen.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen allgemein angreifbar sein können

Geschwindigkeitsmessungen sind technische Verfahren – und damit anfällig für Fehler, wenn Rahmenbedingungen oder Bedienung nicht stimmen. Häufige Ansatzpunkte sind eine nicht vorschriftsmäßige Aufstellung, ungünstige Messwinkel, Störeinflüsse durch Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen. Auch Bedienfehler oder Lücken in der Dokumentation können dazu führen, dass eine Messung nicht mehr als verlässlich gilt.

Wichtig: Solche Punkte sind keine Behauptungen „ins Blaue hinein“, sondern müssen sich aus Akten, Daten und Fotos ergeben. Genau deshalb ist die sachverständige Auswertung so wertvoll – sie trennt Vermutungen von überprüfbaren Befunden. Die Kosten einer solchen Prüfung übernimmt in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Was Sie jetzt tun sollten: Fristen wahren, Unterlagen sichern

  • Frist notieren: Gegen einen Bußgeldbescheid läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Machen Sie keine „klärenden“ Angaben zur Sache, bevor die Akte geprüft ist.
  • Unterlagen sammeln: Anhörungsbogen/Bescheid, Umschlag (Zustelldatum), eigene Notizen zur Fahrt, ggf. Fotos.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst mit Messprotokoll, Eichnachweisen und Falldateien ist eine Bewertung möglich.
  • Technik prüfen lassen: Eine sachverständige Analyse kann Mess- und Zuordnungsfehler sichtbar machen.

Wie es weitergeht, hängt vom Stadium ab: Beim Anhörungsbogen geht es oft um Personalien und erste Weichenstellungen, beim Bußgeldbescheid um den fristgerechten Einspruch. Danach folgt typischerweise die Aktenauswertung, gegebenenfalls eine Stellungnahme an die Behörde und – wenn nötig – die gerichtliche Klärung. Dr. Bunzel koordiniert dabei die juristische Strategie und bindet einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ein; bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die Kosten regelmäßig übernommen.

Wenn Sie an der Messstelle A2, km 40,5, Fahrtrichtung Dortmund geblitzt wurden, sollten Sie nicht abwarten, bis Fristen verstreichen oder Punkte und Fahrverbot im Raum stehen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, damit Akteneinsicht beantragt und die Messung sachverständig geprüft werden kann. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags – besonders, wenn es um einen Vorwurf an der Messstelle A2, km 40,5, Fahrtrichtung Dortmund geht.


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