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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 2 bei Porta Westfalica (km 323,8), Richtung Dortmund

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Geblitzt auf der A 2 bei Porta Westfalica (km 323,8), Richtung Dortmund

An der A 2 bei Porta Westfalica wird bei km 323,8 in Fahrtrichtung Dortmund mit einer stationären Anlage gemessen. Zulässig sind dort 120 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst Post der Bußgeldstelle – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt nur zweierlei: die Frist im Blick behalten und nichts vorschnell zur Sache erklären. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung müssen Sie dabei noch nicht mitliefern. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Porta Westfalica
Fahrtrichtung Dortmund
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 2: Wie die Vorwürfe gestaffelt sind

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog immer als außerorts – das gilt auch für die A 2 bei Porta Westfalica. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerhalb geschlossener Ortschaften.

Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst ausgibt, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe Ihr Fall fällt. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden – ein Blick in den Bescheid, welcher Wert dort als vorwerfbar angesetzt ist, lohnt sich deshalb immer.

Punkte im Fahreignungsregister werden erst ab einer Überschreitung von 21 km/h vergeben: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Limit von 120 km/h bedeutet das: Wer sich am Tempo orientiert, bleibt deutlich im punktefreien Bereich – wer sich um mehrere Stufen darüber bewegt, erreicht die Punktegrenze schnell. Ergänzend gilt allgemein, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen durch Beschilderung festgelegt werden und auch vorübergehend gelten können; welche Anordnung in Ihrem Fall zugrunde gelegt wurde, ergibt sich aus der Akte.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache dagegen nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gilt das nicht als Eingeständnis; Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Häufig geht die erste Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Vorschnelle Eintragungen im Formular lassen sich später kaum korrigieren, deshalb ist Zurückhaltung sinnvoll, bis der Akteninhalt bekannt ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Zuordnung zur Person, die gefahren ist, zu den Punkten, die überprüft werden können.

Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht beantragen. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben die Fahrerzuordnung. Das Verfahren kann vollständig schriftlich geführt werden – falls Sie weiter entfernt von Porta Westfalica wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Mandatierung und den Schriftverkehr nicht erforderlich.

Fahrverbot, Probezeit und Kostenfrage

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein wichtiger Punkt: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so in eine passende Phase legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung. Eine kurze Anfrage bei der Versicherung vor dem Einspruch schafft hier schnell Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 2 bei Porta Westfalica in Richtung Dortmund geblitzt – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, das gilt auch für diese Stelle. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Zählt der auf dem Bescheid genannte Wert oder wird etwas abgezogen?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Prüfen Sie im Bescheid, welche Geschwindigkeit Ihnen nach Toleranzabzug vorgeworfen wird, denn davon hängt die Einordnung ab.

Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nachgeschoben werden, nachdem über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde.

Weitere Messstellen auf der A 2 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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