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Geblitzt auf der A2, km 10,2, Fahrtrichtung Dortmund – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A2, km 10,2, Fahrtrichtung Dortmund – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm – erst recht, wenn es Sie an der Messstelle A2, km 10,2, Fahrtrichtung Dortmund erwischt hat. Viele Betroffene googeln dann die Stelle, vergleichen Erfahrungen und fragen sich, ob ein Einspruch überhaupt Sinn hat. Die kurze Antwort: Möglich ist das oft – aber nicht mit Bauchgefühl, sondern mit Akten und Technik.

Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar häufig als „standardisiertes Messverfahren“. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Messung automatisch gerichtsfest ist. Standardisiert ist nur das Verfahren, wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen und die Dokumentation stimmt. Genau dort liegen in der Praxis die Ansatzpunkte für eine Überprüfung.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die man nicht verschenken sollte

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, bekommt den Bescheid in aller Regel nicht mehr aus der Welt – unabhängig davon, ob die Messung fehlerhaft war. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch heikel sein, weil Angaben zur Sache später gegen Sie verwendet werden können.

Im Verfahren kommt es häufig auf Kleinigkeiten an: Wurde korrekt zugestellt, stimmen die Daten, ist der Betroffene sicher identifiziert? Und vor allem: Liegen die Unterlagen vor, die eine technische Prüfung überhaupt ermöglichen? Ohne Akteneinsicht bleibt vieles Spekulation.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Der Startpunkt jeder ernsthaften Verteidigung

Wer an der Messstelle A2, km 10,2, Fahrtrichtung Dortmund geblitzt wurde, sollte nicht vorschnell zahlen, bevor die Akte geprüft ist. Entscheidend sind regelmäßig das Messprotokoll, die Fotos, die Angaben zum eingesetzten System sowie – je nach Bundesland und Gerät – die Rohmessdaten bzw. Falldateien. Erst damit kann ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik nachvollziehen, ob das Messergebnis plausibel ist.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet in Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In der Praxis lässt er die Unterlagen konsequent durch einen Sachverständigen prüfen. Denn Messfehler zeigen sich selten „auf den ersten Blick“, sondern in der Auswertung von Protokollen, Geräteeinstellungen und Messdateien.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen allgemein angreifbar werden können

Auch bei einem standardisierten Verfahren können Fehler passieren: etwa bei der Aufstellung, beim Messwinkel oder durch Reflexionen und Störeinflüsse. Hinzu kommen Bedienfehler – zum Beispiel, wenn Vorgaben des Herstellers nicht exakt eingehalten werden. Das ist kein Vorwurf, sondern Alltag: Messsituationen sind dynamisch, Personal wechselt, und nicht jede Abweichung wird sauber dokumentiert.

Ein weiterer Klassiker ist die Frage nach Eichung und Nachweisen: War das Messgerät innerhalb der Eichfrist, sind Wartungen dokumentiert, gibt es Schulungsnachweise des Messpersonals? Fehlt hier etwas oder ist es widersprüchlich, kann das die Verwertbarkeit der Messung im Einzelfall erschüttern. Genau deshalb ist die Akte so wichtig – und genau deshalb lohnt sich die technische Prüfung häufig mehr als lange Diskussionen über „gefühlte“ Geschwindigkeit.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Fristen notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts zur Sache einräumen: Beim Anhörungsbogen sind Angaben zur Fahrweise meist entbehrlich.
  • Akteneinsicht anstoßen: Erst mit Messprotokoll, Fotos und Messdateien wird eine Prüfung möglich.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Zustelldatum, eigene Notizen zum Tag (ohne „Erklärungen“) aufbewahren.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Technikfragen klärt man nicht am Küchentisch, sondern mit Expertise.

Dr. Maik Bunzel setzt in solchen Fällen auf die Kombination aus juristischer Bewertung und technischer Kontrolle: Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik prüft, ob sich aus Akte und Messdaten Hinweise auf Messfehler ableiten lassen. So wird aus einem pauschalen „Da kann man nichts machen“ eine belastbare Entscheidung, ob sich ein Einspruch trägt. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten für Anwalt und Gutachter.

Wenn Sie an der Messstelle A2, km 10,2, Fahrtrichtung Dortmund geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang lieber frühzeitig prüfen, statt später über Punkte oder ein Fahrverbot zu diskutieren. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), kann nach Akteneinsicht die Erfolgsaussichten einschätzen und die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen lassen; die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Bunzel auf, falls Sie an der Messstelle A2, km 10,2, Fahrtrichtung Dortmund geblitzt wurden, und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.


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