Auf der A 1 bei Unna wurde bei Kilometer 323,500 in Fahrtrichtung Köln die Geschwindigkeit gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 60 km/h; gemessen wurde mit einem Blitzeranhänger. Wer hier zu schnell unterwegs war, erhält in der Regel zunächst Post mit einem Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem eines: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Und gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – ohne dass Sie diesen Einspruch sofort begründen müssen. In der Zwischenzeit lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Unna |
| Fahrtrichtung | Köln |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 60 km/h |
Tempo 60 auf der Autobahn: Warum die Beschilderung zählt
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts – auch dann, wenn dort ein niedriges Limit gilt. Das hat für Sie eine konkrete Folge: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Eine Einordnung als innerörtlicher Verstoß wäre an dieser Stelle also falsch.
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung. Sie können dauerhaft angeordnet sein, aber auch nur zeitweise gelten. Genau deshalb gehört zur Prüfung eines Vorwurfs immer die Frage, ob das Limit, das der Messung zugrunde gelegt wurde, im Tatzeitpunkt tatsächlich und für Ihre Fahrtrichtung wirksam angeordnet und ausreichend erkennbar beschildert war. Diese Angaben stehen nicht im Bußgeldbescheid – sie ergeben sich erst aus der Akte.
Ein zweiter Punkt betrifft die Zahl selbst: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug. Liegt Ihr Vorwurf nahe an einer Stufengrenze, kann schon die richtige Behandlung der Toleranz über die Rechtsfolgen entscheiden.
Messung mit dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann
Bei Kilometer 323,500 wurde die Geschwindigkeit aus einem Blitzeranhänger heraus gemessen. Für die Verteidigung ist damit nichts entschieden: Auch eine Messung mit geeichtem Gerät muss den Vorgaben entsprechen, die für ihren Einsatz gelten. Zur Akteneinsicht gehören daher regelmäßig der Eichnachweis, die Messunterlagen und die Dokumentation der Beschilderung.
Ebenso wichtig ist die Zuordnung zum Fahrer. Fahrzeughalter erhalten die Post, auch wenn sie selbst nicht gefahren sind. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich prüfen, ob es eine Identifizierung überhaupt trägt.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und die Möglichkeit aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Droht ein Fahrverbot und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter von Unna entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage lohnt sich vor der ersten Entscheidung.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 61–70 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 71–75 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 76–80 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 81–85 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 86–90 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 91–100 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 101–110 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 111–120 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 121–130 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 131 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messung bei Unna als Verstoß innerorts?
Nein. Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.</antwort>
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach der Akteneinsicht.
Weitere Messstellen: Kreis Unna
- Geblitzt auf der A 1 bei km 317,268 in Kamen, Richtung Köln
- Geblitzt auf der A 1 bei Holzwickede, km 328,5, Richtung Bremen
- Geblitzt auf der A 1 bei Holzwickede, km 329,0, Richtung Köln
- Geblitzt auf der A 44 bei Unna in Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 1 bei Schwerte, Richtung Bremen (km 332,300)
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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