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Geblitzt auf der A 1 bei Stapelfeld (km 11,15)

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Geblitzt auf der A 1 bei Stapelfeld (km 11,15)

Sie wurden auf der A 1 bei Stapelfeld im Bereich von km 11,15 gemessen und haben nun Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite finden Sie eine nüchterne Einordnung: was das Schreiben bedeutet, was Sie sagen müssen und was nicht, und welche Punkte sich im Verfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst der Zeitrahmen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und erst danach beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Stapelfeld
Bundesland Schleswig-Holstein

A 1 bei Stapelfeld: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung des Vorwurfs ist zunächst die Einordnung der Strecke maßgeblich: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts schon ab 31 km/h greift.

Welche Höchstgeschwindigkeit überhaupt gilt, ergibt sich auf Autobahnen allgemein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein, und je nach Abschnitt und Fahrtrichtung können unterschiedliche Werte vorgesehen sein. Genau deshalb lohnt der Blick in die Akte: Zu den Punkten, die sich dort prüfen lassen, gehören neben der Messung selbst auch Eichung, Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person als Fahrer.

Ein weiterer Punkt betrifft den Zahlenwert im Schreiben. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert, der danach verbleibt. Gerade an den Schwellen, an denen Punkte oder ein Fahrverbot beginnen, kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen, Halterpost und Ihr Schweigerecht

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen – und wer schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Das gilt auch, wenn Sie als Halter angeschrieben werden: Niemand muss sich selbst belasten. Vorschnelle Angaben im Rückantwortfeld lassen sich später kaum noch zurücknehmen, während eine Stellungnahme nach Akteneinsicht auf gesicherter Grundlage erfolgt. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, kann auch die Frage der Fahreridentifizierung sinnvoll erst dann beurteilt werden.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann erhöht sich die Geldbuße – ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Verstreicht die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt – falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise deshalb nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 1 bei Stapelfeld als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung daher niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrerfrage – müssen Sie sich nicht äußern, und ein Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Weitere Messstellen: Kreis Stormarn

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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