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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 92 bei Freising, Fahrtrichtung Deggendorf

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Geblitzt auf der A 92 bei Freising, Fahrtrichtung Deggendorf

Sie sind auf der A 92 bei Freising in Fahrtrichtung Deggendorf gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Bedeutung das jeweilige Schreiben hat, welche Fristen laufen und an welchen Punkten sich eine Geschwindigkeitsmessung überprüfen lässt.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann – begründen müssen Sie ihn nicht sofort. Über einen Anwalt kann anschließend, teils schon vor einem Bescheid, Akteneinsicht beantragt werden, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 92 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Freising
Fahrtrichtung Deggendorf
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 92 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h (jeweils Pkw). Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist dabei nicht der gemessene Wert selbst: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach entscheidet über Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot. Gerade an den Schwellen zu einem Punkt oder zu einem Fahrverbot kann dieser Abzug den Ausschlag geben, weshalb der vorgeworfene Wert immer nachvollzogen werden sollte.

Welche Geschwindigkeit an einer Stelle einer Autobahn gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise aufgestellt sein, und sie können sich abschnittsweise ändern. Ob die für Ihren Vorwurf herangezogene Begrenzung im Zeitpunkt der Messung wirksam und ordnungsgemäß erkennbar angeordnet war, lässt sich anhand der Akte prüfen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig wird zuerst der Fahrzeughalter angeschrieben, weil die Behörde über das Kennzeichen zunächst nur ihn ermitteln kann. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden.

Deshalb ist es sinnvoll, vor einer Äußerung zu klären, was der Akte überhaupt zu entnehmen ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört zu den Prüfpunkten auch, ob sich daraus eine Zuordnung zu einer bestimmten Person tragfähig ableiten lässt. Voreilige Angaben lassen sich später kaum zurücknehmen.

Verstreicht die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich zudem schriftlich über den Anwalt erledigen. Falls Sie weiter entfernt von Freising wohnen, ist eine Anreise damit nicht immer erforderlich – ausschließen lässt sie sich aber auch nicht in jedem Fall. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 92 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, weshalb es sinnvoll ist, zunächst den Akteninhalt prüfen zu lassen.

Gilt der Abschnitt der A 92 bei Freising als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dadurch niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot für Pkw ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht gleich begründet werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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