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Geblitzt auf der A 9, km 78,5, Fahrtrichtung München, nahe dem Rastplatz Holledau – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 9, km 78,5, Fahrtrichtung München, nahe dem Rastplatz Holledau – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid vielleicht schon daneben – und im Kopf kreist nur noch die Frage, ob das wirklich stimmen kann. Wer an der Messstelle A 9, km 78,5, Fahrtrichtung München, nahe dem Rastplatz Holledau geblitzt wurde, steht oft unter Zeitdruck: Fristen laufen, Punkte drohen, manchmal sogar ein Fahrverbot. Trotzdem lohnt sich ein nüchterner Blick auf das Verfahren. Denn Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar häufig als „Routine“, sind aber keineswegs immun gegen Fehler.

Viele Betroffene gehen davon aus, man könne gegen einen Bescheid kaum etwas ausrichten. Das stimmt so nicht. Entscheidend ist, ob die Messung rechtlich als standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf – und ob die Voraussetzungen dafür im konkreten Fall tatsächlich eingehalten wurden. Genau hier setzt die Überprüfung durch einen Sachverständigen an.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die man nicht verschenken sollte

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist strikt; ein späterer Einspruch ist nur in seltenen Ausnahmefällen zu retten. Wichtig: Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Oft ist es sogar klüger, zunächst fristwahrend zu reagieren und erst nach Akteneinsicht zu entscheiden, wie man weiter vorgeht.

Beim Anhörungsbogen ist die Lage etwas anders: Er dient vor allem dazu, Angaben zur Person zu klären. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Wer vorschnell schreibt, „nur kurz abgelenkt“ gewesen zu sein, liefert unter Umständen genau die Einlassung, die später gegen ihn verwendet wird.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob die Messung belastbar ist, zeigt sich erst in den Akten. Dazu gehören in der Regel Messprotokoll, Fotos, Geräteeinstellungen und weitere Unterlagen; je nach Verfahren sind auch Rohmessdaten und Auswerte-Dateien relevant. Erst damit lässt sich nachvollziehen, ob die Messung plausibel ist und ob formale Anforderungen eingehalten wurden.

Gerade bei Messungen, die als standardisiert gelten, wird vor Gericht häufig von einer grundsätzlichen Zuverlässigkeit ausgegangen – aber nur, wenn die Vorgaben eingehalten sind. Fehlen Unterlagen, sind Einträge unklar oder ergeben sich Widersprüche, kann das die Beweiskraft schwächen. Wer an der Messstelle A 9, km 78,5, Fahrtrichtung München, nahe dem Rastplatz Holledau einen Bescheid bekommen hat, sollte deshalb nicht nach Bauchgefühl entscheiden, sondern nach Aktenlage.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen allgemein angreifbar sein können

Die Praxis zeigt: Fehler entstehen nicht nur durch „defekte Technik“. Häufig geht es um Kleinigkeiten in Aufbau und Bedienung, die später eine große Rolle spielen. Sachverständige für Verkehrsmesstechnik prüfen unter anderem, ob die Messung nachvollziehbar dokumentiert ist und ob sie zu den technischen Vorgaben passt.

Zu den typischen Angriffspunkten zählen – allgemein gesprochen – Aufstellposition und Messwinkel, mögliche Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich. Auch Bedienfehler kommen vor, etwa wenn Abläufe nicht exakt nach Herstellervorgaben eingehalten wurden. Hinzu kommen formale Themen wie Eichnachweise, Wartungs- und Gerätestatus sowie die Frage, ob das Messpersonal ausreichend geschult war und dies belegt werden kann.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Zustelldatum notieren und die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen müssen Sie sich zur Sache nicht äußern.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst die Unterlagen (inkl. Messprotokoll und ggf. Rohmessdaten) ermöglichen eine belastbare Bewertung.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Technische und dokumentarische Schwachstellen lassen sich oft nur fachkundig herausarbeiten.
  • Rechtsschutz klären: Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen Anwalts- und Gutachterkosten.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird nicht „ins Blaue hinein“ verteidigt: Jeder Fall wird von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik geprüft, um mögliche Messfehler belastbar zu identifizieren. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, trägt sie die Kosten dieser Prüfung in der Regel.

Für Betroffene ist das oft der entscheidende Punkt: Nicht die Vermutung, dass „etwas nicht stimmen kann“, sondern konkrete Abweichungen in Aktenlage, Dokumentation oder Messablauf machen einen Einspruch sinnvoll. Umgekehrt kann eine saubere Akte auch dazu führen, dass man frühzeitig eine pragmatische Entscheidung trifft – ohne unnötige Risiken. Auch das ist ein Ergebnis, das am Ende Geld, Zeit und Nerven spart.

Wenn Sie an der Messstelle A 9, km 78,5, Fahrtrichtung München, nahe dem Rastplatz Holledau geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Schildern Sie kurz, was Sie erhalten haben (Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid) und wann die Zustellung war; alles Weitere kann dann über Akteneinsicht und die sachverständige Prüfung geklärt werden. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


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