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Geblitzt auf der A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei Schnelsen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei Schnelsen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappert, der Umschlag ist vom Amt – und plötzlich geht es um ein paar km/h zu viel: Wer an der Messstelle A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei Schnelsen geblitzt wurde, hält oft zuerst den Anhörungsbogen in der Hand, manchmal schon den Bußgeldbescheid. Viele Betroffene gehen davon aus, dass man „da nichts machen kann“. Das stimmt so nicht: Auch bei Geschwindigkeitsmessungen passieren Fehler – und genau dort setzt eine sachliche Prüfung an.

Entscheidend ist, in welchem Stadium Sie sich befinden. Der Anhörungsbogen dient zunächst der Klärung, wer gefahren ist; er ist noch keine Strafe. Der Bußgeldbescheid dagegen setzt Fristen in Gang und kann – je nach Vorwurf – Punkte oder ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine harte Uhr: 14 Tage ab Zustellung. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – dann sind Korrekturen nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich. Ein Einspruch muss nicht lang begründet sein; es reicht, fristgerecht zu erklären, dass Sie Einspruch einlegen.

Gerade wenn ein Punkt oder ein Fahrverbot im Raum steht, lohnt sich ein kühler Blick auf die Akte, bevor man vorschnell zahlt. Bei vielen Mandaten zeigt sich erst nach Akteneinsicht, ob die Messung juristisch „sauber“ dokumentiert ist. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und kennt die typischen Bruchstellen im Verfahren.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob die Messung verwertbar ist, lässt sich nicht aus dem Bescheid herauslesen. Maßgeblich sind die Unterlagen in der Bußgeldakte: Messprotokoll, Geräteeichung, Schulungsnachweise des Messpersonals, Fotos und – je nach System – weitere Messdateien. Erst damit kann man klären, ob die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens eingehalten wurden oder ob Ansatzpunkte für Zweifel bestehen.

In der Praxis wird häufig übersehen, dass die Verteidigung nicht bei Vermutungen beginnt, sondern bei Dokumenten. Wer an der Messstelle A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei Schnelsen betroffen ist, sollte daher nicht nur auf den Toleranzabzug schauen, sondern auf die Nachvollziehbarkeit der Messung. Dr. Bunzel lässt Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; so können Messfehler sichtbar werden, die Laien nicht erkennen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als „standardisiert“, wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen. Das bedeutet aber nicht, dass jede Messung automatisch richtig ist. Schon kleine Abweichungen können die Verlässlichkeit beeinträchtigen – etwa bei der Ausrichtung des Messgeräts, beim Messwinkel, durch Reflexionen oder durch Bedienfehler im Ablauf.

Ein weiterer Klassiker sind Lücken in der Dokumentation: fehlende oder unklare Einträge im Messprotokoll, Fragen zur gültigen Eichung oder nicht sauber belegte Schulungen. Solche Punkte führen nicht zwingend zur Einstellung, sind aber prüfbar – und genau hier trennt sich „Gefühl“ von belastbaren Argumenten. Die technische Bewertung übernimmt dabei ein Sachverständiger; Dr. Bunzel bezieht diese Expertise in die Verteidigungsstrategie ein.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid gelten 14 Tage ab Zustellung für den Einspruch.
  • Nichts überstürzt einräumen: Beim Anhörungsbogen prüfen, ob und was Sie zur Sache angeben.
  • Unterlagen sichern: Umschlag aufheben, Zustelldatum notieren, Bescheid/Anhörung kopieren.
  • Akteneinsicht anstoßen: Erst Messprotokoll, Eichnachweise und weitere Messunterlagen ermöglichen eine Bewertung.
  • Technik prüfen lassen: Eine sachverständige Analyse kann Ansatzpunkte liefern, die im Bescheid nicht erkennbar sind.

Viele Betroffene fragen zuerst nach den möglichen Folgen. Ob es „nur“ ein Verwarnungsgeld bleibt oder ob Punkte bzw. ein Fahrverbot drohen, hängt von der vorgeworfenen Überschreitung und den Voreintragungen ab. Gerade an Autobahnen wie der A 7 ist die Spanne groß – umso wichtiger ist es, nicht allein nach Bauchgefühl zu entscheiden, sondern nach Aktenlage.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung – und häufig auch die Kosten für das technische Gutachten. Dr. Bunzel klärt das im Mandat regelmäßig mit dem Versicherer und lässt die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Fehler zu belegen.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Hamburg, bei Schnelsen geblitzt wurden, kann eine frühzeitige Prüfung den Unterschied machen – vor allem, wenn die Zwei-Wochen-Frist bereits läuft. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, wenn Sie den Vorwurf überprüfen lassen möchten; nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


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