Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, fühlt sich selten nach Routine an. Wer auf der A7 unterwegs war und bei A 7, km 665,5, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Bad Grönenbach erfasst wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen oder wehren? Die kurze Antwort lautet: Erst prüfen, dann entscheiden.
Viele Betroffene unterschätzen, dass Geschwindigkeitsmessungen zwar häufig als „standardisiert“ gelten, aber dennoch angreifbar sein können. Gerade weil Gerichte bei einem standardisierten Messverfahren zunächst von einem richtigen Ergebnis ausgehen, kommt es in der Verteidigung auf die Details an. Und die stehen nicht im Bescheid, sondern in der Akte.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung
Ob sich ein Vorgehen lohnt, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. Dazu gehören je nach Messsystem das Messprotokoll, die Geräteeichung, die Fotodateien und weitere Unterlagen, die den Messablauf dokumentieren. Auch die Frage, ob Rohmessdaten vorhanden sind und herausgegeben werden, kann entscheidend werden.
In der Praxis zeigt sich: Erst wenn ein Sachverständiger die Unterlagen auswertet, wird sichtbar, ob die Messung nachvollziehbar ist. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt deshalb jeden Fall messtechnisch prüfen und stützt sich dabei auf Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gutachten.
Typische Fehlerquellen bei Messungen – und warum sie zählen
Fehler entstehen nicht nur durch „kaputte Geräte“, sondern oft durch Randbedingungen: Aufstellposition, Messwinkel, Reflexionen oder Bedienfehler können das Ergebnis beeinflussen. Auch unvollständige Dokumentation im Messprotokoll oder Abweichungen vom vorgesehenen Messablauf sind klassische Ansatzpunkte. Solche Punkte sind keine Spitzfindigkeiten, sondern betreffen die Frage, ob das Messergebnis gerichtsfest ist.
Wichtig ist dabei die Trennung zwischen Vermutung und Nachweis. Wer bei A 7, km 665,5, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Bad Grönenbach geblitzt wurde, sollte nicht mit Bauchgefühl argumentieren, sondern mit Aktenlage. Genau hier setzt die Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik an: Er bewertet, ob die Messung mit den Unterlagen schlüssig und reproduzierbar ist oder ob sich Zweifel begründen lassen.
Zwei Wochen Frist: So läuft das Verfahren typischerweise
Beim Bußgeldbescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist knapp, deshalb sollte früh geklärt werden, ob bereits ein Bescheid vorliegt oder „nur“ ein Anhörungsbogen. Ein Einspruch kann zunächst fristwahrend eingelegt und anschließend nach Akteneinsicht begründet werden.
- Fristen prüfen: Zustelldatum notieren und die Zwei-Wochen-Frist im Blick behalten.
- Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Angaben zur Sache machen, bevor die Akte vorliegt.
- Akteneinsicht beantragen: Messunterlagen, Fotos, Messprotokoll und Eichnachweise anfordern.
- Messtechnische Prüfung veranlassen: Unterlagen durch einen Sachverständigen auswerten lassen.
- Strategie festlegen: Je nach Ergebnis: Einspruch begründen, verhandeln oder das Verfahren beenden.
Dr. Maik Bunzel arbeitet in solchen Konstellationen regelmäßig mit spezialisierten Gutachtern zusammen, um Messfehler belastbar herauszuarbeiten. Das ist besonders dann relevant, wenn neben dem Bußgeld auch Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen und die Folgen den Alltag empfindlich treffen. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in vielen Fällen, sodass die Prüfung nicht am Budget scheitert.
Wenn Sie bei A 7, km 665,5, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Bad Grönenbach geblitzt wurden, lohnt sich oft ein kühler Blick auf die Akte, bevor Sie Entscheidungen treffen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und verfügt über Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel. Nutzen Sie einfach das Formular am Ende des Beitrags, damit Fristen gewahrt und die Unterlagen zügig geprüft werden können.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.