Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm – erst recht nach einer Fahrt auf der Autobahn. Wer an der Messstelle A 7, km 567,3, Fahrtrichtung Hannover, bei der Ausfahrt Soltau-Ost geblitzt wurde, fragt sich meist als Erstes: Lohnt sich ein Einspruch überhaupt, oder ist das „eh wasserdicht“? So eindeutig ist es in der Praxis oft nicht. Entscheidend ist, ob die Messung und die Dokumentation den rechtlichen Anforderungen standhalten.
Gerichte gehen bei einem standardisierten Messverfahren grundsätzlich von zuverlässigen Ergebnissen aus – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere eine ordnungsgemäße Bedienung, eine nachvollziehbare Auswertung und vollständige Unterlagen. Fehlt es daran, kann die Beweiskraft der Messung leiden. Genau hier setzt die Verteidigung häufig an.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine seriöse Einschätzung
Bevor über Einspruch oder Einlassung entschieden wird, braucht es Akteneinsicht. Denn erst die Akte zeigt, womit die Behörde arbeitet: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und – je nach System – vorhandene Daten zur Messreihe. Wer nur auf den Bescheid schaut, sieht meist nur das Ergebnis, nicht den Weg dorthin.
In vielen Verfahren ist die Frage zentral, ob Rohmessdaten und sonstige Informationen zur Überprüfung zugänglich sind. Sind Daten unvollständig, fehlen Dokumente oder bleiben Fragen zur Messdurchführung offen, kann das für die Bewertung des Falls wichtig werden. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt solche Konstellationen regelmäßig anhand der Aktenlage prüfen und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Auch wenn Messgeräte technisch ausgereift sind: Fehler passieren – häufig nicht „im Gerät“, sondern im Zusammenspiel aus Aufbau, Umgebung und Bedienung. Sachverständige für Verkehrsmesstechnik schauen deshalb nicht nur auf einen Wert, sondern auf die gesamte Messsituation, wie sie sich aus Protokollen, Fotos und Gerätespeichern ergibt. Das gilt selbstverständlich auch, wenn es um eine Messung an der Messstelle A 7, km 567,3, Fahrtrichtung Hannover, bei der Ausfahrt Soltau-Ost geht – geprüft wird nicht „nach Gefühl“, sondern anhand konkreter Anknüpfungstatsachen aus der Akte.
Zu den immer wieder diskutierten Punkten gehören Aufstell- und Ausrichtungsfehler, ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen oder Störeinflüsse sowie Bedien- und Zuordnungsfehler. Hinzu kommen formale Fragen: Wurde das Gerät fristgerecht geeicht? Ist das Messprotokoll plausibel und vollständig? Gibt es Nachweise, dass das Messpersonal für das eingesetzte System geschult war? Solche Details entscheiden im Ergebnis oft mehr als die bloße Höhe der gemessenen Geschwindigkeit.
Fristen und Ablauf: Zwei Wochen sind schnell vorbei
Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist hart: Ist sie verstrichen, wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders – er ist noch kein Bescheid, aber ein früher Zeitpunkt, um die Weichen richtig zu stellen und keine unnötigen Angaben zu machen.
- Frist notieren: Zustelldatum prüfen und die zwei Wochen beim Bußgeldbescheid exakt berechnen.
- Nichts vorschnell einräumen: Keine spontane „Erklärung“ zur Sache abgeben, bevor die Akte vorliegt.
- Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsnachweise und vorhandene Messdaten anfordern.
- Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid, Anhörungsbogen und eigene Notizen zur Fahrt aufbewahren.
- Sachverständigenprüfung einplanen: Messung technisch bewerten lassen, statt nur „zu hoffen“.
In der Praxis bewährt sich eine zweigleisige Prüfung: juristisch und technisch. Dr. Bunzel arbeitet dafür regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen; so lassen sich mögliche Messfehler nachvollziehbar herausarbeiten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die entstehenden Kosten in vielen Fällen – das nimmt spürbar Druck aus der Entscheidung, ob man sich wehrt.
Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 567,3, Fahrtrichtung Hannover, bei der Ausfahrt Soltau-Ost geblitzt wurden, sollten Sie nicht nur auf den Toleranzabzug vertrauen, sondern die Messung und die Akte prüfen lassen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und führt Verfahren von seinen Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel aus. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit die Unterlagen zügig gesichtet und die nächsten Schritte fristwahrend vorbereitet werden können.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
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