Sie sind auf der A 7 bei Heidenheim in Fahrtrichtung Hannover in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien desselben Verfahrens, und beide lassen Ihnen Handlungsmöglichkeiten.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 7 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Heidenheim |
| Fahrtrichtung | Hannover |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Bewertung aus
Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes kommt es darauf an, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt, also auch die A 7 in Fahrtrichtung Hannover. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Messung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher, und ein Fahrverbot ist außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h im Regelfall vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h (jeweils Pkw).
Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Begrenzungen dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein, und sie können sich abschnittsweise ändern. Deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich im Verfahren überprüfen lassen: Wer welchen Wert wo angeordnet hat und ob das für die Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren, nachvollziehbar dargestellt ist.
Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Gerade an den Schwellen, an denen Punkte oder ein Fahrverbot beginnen, kann das den Unterschied machen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage nach dem Zeitpunkt relevant: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann wird die Geldbuße erhöht – ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, sind sie nicht eingetreten.
Akteneinsicht, Ablauf und Entfernung zum Gericht
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits vor einem Bescheid. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Sich selbst belasten muss dabei niemand – das gilt ebenso für Halter, die als solche angeschrieben werden.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der übliche Weg ist deshalb: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, danach inhaltlich entscheiden.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt von der A 7 bei Heidenheim wohnen, ist das kein Grund, auf eine Verteidigung zu verzichten: Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer notwendig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer auf der A 7 gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wird die Messung auf der Autobahn milder bewertet als innerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, und außerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Auch ein Fahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung im Regelfall vorgesehen, innerorts schon ab 31 km/h.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Versäumung nicht verschuldet war.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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