Geblitzt auf der A 65, Landau, km 135,9, Gem. Landau FR Karlsruhe – Wehren Sie sich: Messfehler prüfen, Bußgeld nicht hinnehmen!

Die Messstelle A 65, Landau, km 135,9, Gem. Landau FR Karlsruhe liegt auf einem Abschnitt, der für viele Verkehrsteilnehmer unspektakulär wirkt und gerade deshalb häufig zu Beanstandungen führt. Auf der A 65 wechseln sich in diesem Bereich Verkehrsfluss, Überholvorgänge und situationsbedingte Tempounterschiede typischerweise ab; hinzu kommen je nach Tageszeit dichter Pendlerverkehr sowie witterungsbedingte Sicht- und Bremswegänderungen. Wer hier geblitzt wird, erhält oftmals einen Bescheid, der auf den ersten Blick eindeutig erscheint. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass gerade an Autobahnmessstellen die Frage nach der Messrichtigkeit sorgfältig geprüft werden sollte – nicht, weil jede Messung falsch wäre, sondern weil die Fehlerquellen vielfältig sind und sich erst im Detail offenbaren.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass Geschwindigkeitsmessungen zwar standardisiert sein können, aber keineswegs unfehlbar sind. Je nach eingesetztem Messsystem kommen unterschiedliche technische Prinzipien zum Einsatz (z. B. Radar-, Laser- oder videobasierte Verfahren), und jedes System hat typische Schwachstellen. Dazu zählen unter anderem unklare Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Messfeld, Reflexionen und Störeinflüsse, ein ungünstiger Messwinkel, Probleme bei der Zielerfassung oder – besonders relevant – Abweichungen bei Aufbau und Ausrichtung des Geräts. Auch formale Punkte spielen eine Rolle: Sind die vorgeschriebenen Gerätekontrollen dokumentiert? Wurde das Messgerät fristgerecht geeicht? Sind Wartung, Softwarestand und Gerätekonfiguration nachvollziehbar? Fehlen in der Akte erforderliche Nachweise oder bleiben Messdaten lückenhaft, kann das die Verwertbarkeit der Messung beeinträchtigen.

Gerade an einer Autobahn wie der A 65 ist die Zuordnungsproblematik ein Klassiker. In dichten Verkehrssituationen können sich Fahrzeuge überlagern, Abstände verändern sich in Sekundenbruchteilen, und Messfotos oder Videosequenzen zeigen nicht immer eindeutig, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Hinzu kommt, dass bestimmte Messverfahren mit Toleranzen arbeiten, die zwar pauschal abgezogen werden, aber nicht jede Art von Messabweichung zuverlässig „heilen“. Wenn etwa die Messgeometrie nicht stimmt oder das Gerät nicht entsprechend der Bedienungsanleitung aufgestellt wurde, kann die Abweichung größer sein als das, was der übliche Toleranzabzug abdeckt. In solchen Fällen entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern die technische Rekonstruktion anhand der Messunterlagen.

An diesem Punkt kommt die Arbeit von Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ins Spiel. Messfehler lassen sich – sofern sie vorliegen – nicht durch allgemeine Vermutungen belegen, sondern durch eine fachkundige Auswertung der Messdateien, der Geräteeinstellungen, der Falldatensätze und der gesamten Dokumentation. Sachverständige prüfen beispielsweise, ob die Messwertbildung plausibel ist, ob die Fotolinien bzw. Referenzpunkte korrekt sind, ob die Auswerte-Software ordnungsgemäß eingesetzt wurde und ob die Bedienvorgaben eingehalten wurden. In der journalistischen Betrachtung zeigt sich: Viele erfolgreiche Verteidigungsansätze entstehen nicht aus „Tricks“, sondern aus der konsequenten Überprüfung technischer und organisatorischer Standards, die im Massenbetrieb einer Messstelle nicht immer fehlerfrei umgesetzt werden.

Die rechtliche Einordnung hängt dabei stark von den konkreten Akteninhalten ab. In Bußgeldverfahren wird häufig mit dem Konzept des standardisierten Messverfahrens gearbeitet, was Gerichten eine gewisse Beweiserleichterung ermöglicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Betroffene schutzlos wären. Sobald konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten bestehen oder die Unterlagen eine sachverständige Kontrolle nahelegen, kann sich das Blatt wenden. Gerade die Frage, ob die Verteidigung vollständige Messdaten erhält und ob diese auswertbar sind, ist in der Praxis ein wiederkehrender Streitpunkt. Wer sich hier allein auf den Bußgeldbescheid verlässt, verzichtet unter Umständen auf Einwendungen, die erst nach Akteneinsicht und technischer Analyse erkennbar werden.

In diesem Zusammenhang wird häufig Dr. Maik Bunzel tätig, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Er arbeitet über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In der Praxis bedeutet das: Nicht nur die juristischen Angriffspunkte (Fristen, Zustellung, Fahreridentifizierung, Verfahrensfehler) werden geprüft, sondern vor allem die Messung selbst wird konsequent hinterfragt. Dr. Bunzel lässt jeden Fall durch einen unabhängigen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar zu dokumentieren. Diese Vorgehensweise ist deshalb wichtig, weil Gerichte technische Einwände regelmäßig nur dann ernsthaft würdigen, wenn sie nachvollziehbar und fachlich fundiert vorgetragen werden.

Für Betroffene ist zudem ein Kostenaspekt zentral: Die sachverständige Prüfung ist nicht „gratis“, kann aber bei bestehender Rechtsschutzversicherung in der Regel über diese abgerechnet werden. Üblicherweise übernimmt die Rechtsschutzversicherung – je nach Vertragsbedingungen – sowohl die anwaltliche Vertretung als auch die Kosten für das technische Gutachten bzw. die sachverständige Stellungnahme. Damit wird eine gründliche Überprüfung der Messung möglich, ohne dass Betroffene das finanzielle Risiko einer aufwendigen technischen Analyse allein tragen müssen. Gerade bei drohendem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg kann eine solche Prüfung entscheidend sein, weil schon kleine Abweichungen oder formale Mängel große Auswirkungen auf das Ergebnis des Verfahrens haben.

Wer an der Messstelle A 65, Landau, km 135,9, Gem. Landau FR Karlsruhe geblitzt wurde, sollte daher nicht vorschnell von einer unangreifbaren Messung ausgehen. Sinnvoll ist eine strukturierte Prüfung: Akteneinsicht, Sichtung der Messunterlagen und – wenn es Anhaltspunkte gibt – die Auswertung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, den Dr. Bunzel in jedem Mandat einbindet. Wenn Sie betroffen sind, empfiehlt es sich, zeitnah Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufzunehmen; besonders praktikabel ist dafür die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, damit die relevanten Daten schnell erfasst und die nächsten Schritte ohne unnötigen Zeitverlust eingeleitet werden können.

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