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Geblitzt auf der A 61, km 34,0, Fahrtrichtung Koblenz, nahe der Abfahrt Waldlaubersheim – Prüfen Sie den Bußgeldbescheid

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Geblitzt auf der A 61, km 34,0, Fahrtrichtung Koblenz, nahe der Abfahrt Waldlaubersheim – Prüfen Sie den Bußgeldbescheid

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm. Wer an der Messstelle A 61, km 34,0, Fahrtrichtung Koblenz, nahe der Abfahrt Waldlaubersheim geblitzt wurde, fragt sich oft zuerst: Lohnt sich das Prüfen überhaupt – oder ist das ohnehin „wasserdicht“? Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen ist diese Annahme riskant, denn auch standardisierte Verfahren sind nur dann belastbar, wenn die formalen und technischen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Für Betroffene zählt jetzt vor allem eines: Ruhe bewahren und Fristen im Blick behalten. Ein vorschnelles Einräumen gegenüber der Behörde oder eine unüberlegte Einlassung kann später die Verteidigung erschweren. Sinnvoller ist es, strukturiert vorzugehen und die Messung zunächst über die Akte und die technischen Unterlagen zu überprüfen.

Zwei Wochen Einspruch: Frist, Ablauf und typische Stolpersteine

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist kurz, aber sie ist der zentrale Hebel, um die Sache überhaupt offen zu halten. Beim Anhörungsbogen besteht zwar noch keine Einspruchsfrist, dennoch sollte man auch dort nichts überstürzt unterschreiben oder Angaben zur Sache machen.

Der Einspruch muss nicht begründet werden, um wirksam zu sein – eine Begründung kann später nach Akteneinsicht erfolgen. Häufig läuft es so: Einspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen, Unterlagen prüfen lassen, danach entscheiden, ob man weiter vorgeht oder das Verfahren beendet. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, kennt diese Abläufe aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und legt in der Praxis großen Wert darauf, erst nach Aktenlage zu bewerten.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob die Messung angreifbar ist, entscheidet sich selten am Foto allein. Maßgeblich sind die Akteninhalte: Messprotokoll, Geräteeichung, Wartungs- und Aufbauhinweise, Schulungsnachweise des Messpersonals sowie – je nach System – die Rohmessdaten und Auswerteunterlagen. Erst damit lässt sich nachvollziehen, ob das standardisierte Messverfahren im konkreten Fall tatsächlich korrekt umgesetzt wurde.

Auch an der Messstelle A 61, km 34,0, Fahrtrichtung Koblenz, nahe der Abfahrt Waldlaubersheim gilt: Eine Messung ist nur so gut wie ihre Dokumentation. Fehlen Unterlagen, sind sie widersprüchlich oder lassen sie Lücken, kann das die Beweisführung der Behörde schwächen. In vielen Fällen lohnt sich deshalb die technische Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik – nicht als „Trick“, sondern als sachliche Kontrolle, ob Messwert und Zuordnung belastbar sind.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und was Sachverständige prüfen

Geschwindigkeitsmessungen sind anfällig für Fehler, die im Alltag leicht übersehen werden. Dazu zählen etwa unklare Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug, Einflüsse durch Reflexionen, Probleme bei der Aufstellung oder Ausrichtung des Messsystems sowie Bedien- und Auswertefehler. Solche Punkte sind nicht automatisch gegeben, sie sind aber typische Prüffelder, die sich aus den Akten und den Messdaten ergeben können.

Ein Sachverständiger kann beispielsweise anhand der Messreihe, der Geräteeinstellungen und der Dokumentation bewerten, ob die Messung plausibel ist und ob die Vorgaben des Herstellers sowie die rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden. Dr. Maik Bunzel lässt nach eigener Arbeitsweise jeden Fall messtechnisch begutachten, um mögliche Messfehler überhaupt erst belastbar feststellen zu können. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel die Kosten der Verteidigung und auch der sachverständigen Überprüfung.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid laufen meist zwei Wochen ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine „Erklärungen zur Sache“ ohne Aktenkenntnis.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsnachweise und Messdaten anfordern.
  • Messung fachlich prüfen lassen: Sachverständige erkennen Unstimmigkeiten, die Laien entgehen.
  • Folgen realistisch einordnen: Erst nach Aktenlage klären, ob Punkte oder Fahrverbot drohen.

Wer an der Messstelle A 61, km 34,0, Fahrtrichtung Koblenz, nahe der Abfahrt Waldlaubersheim geblitzt wurde, sollte den Bescheid nicht als Endpunkt betrachten, sondern als Startsignal für eine geordnete Prüfung. Wenn Sie Unterstützung möchten, können Sie Dr. Maik Bunzel kontaktieren; er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin, Kiel) und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit die Unterlagen zügig angefordert und der Fall – bei vorhandener Rechtsschutzversicherung regelmäßig auf deren Kosten – auch durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik geprüft werden kann.


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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