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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden, Fahrtrichtung Karlsruhe

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Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden, Fahrtrichtung Karlsruhe

Sie wurden auf der A 5 bei Baden-Baden in Fahrtrichtung Karlsruhe geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Fragen: Was genau liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Frist sichern, dann über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und anschließend entscheiden, ob und mit welchen Argumenten Sie sich verteidigen. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Angaben zur Sache sollten Sie vorher nicht machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Baden-Baden
Fahrtrichtung Karlsruhe
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 5 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine Messung innerhalb einer Ortschaft, denn bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Regelsätze höher. Für andere Straßen richtet sich diese Einordnung nach der Ortstafel, auf der Autobahn stellt sich die Frage nicht.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten oder über Anzeigen wechseln. Für das Verfahren ist deshalb entscheidend, welches Limit im Tatzeitpunkt tatsächlich gültig angeordnet und wirksam bekanntgegeben war und ob es auf Ihrer Fahrspur in Fahrtrichtung Karlsruhe erkennbar war. Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid ableiten, sondern nur anhand der Akte und der zugehörigen Unterlagen beurteilen.

Ebenso maßgeblich ist der Wert, mit dem am Ende gerechnet wird: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen, und nur das Ergebnis danach ist für die Sanktion relevant. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Viele Formulierungen, die spontan ausgefüllt werden, engen die späteren Verteidigungsmöglichkeiten dagegen unnötig ein.

Häufig läuft die Post zunächst an die Halteranschrift, auch wenn eine andere Person am Steuer saß. Ob sich ein Fahrer überhaupt zuordnen lässt, ist ein eigener Prüfungspunkt. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Frage der Erkennbarkeit dazu.

Kommt später ein Bußgeldbescheid, haben Sie ab Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen – der Einspruch hält das Verfahren offen, damit die Akte ausgewertet und erst danach inhaltlich argumentiert werden kann. Achten Sie deshalb auf das Zustellungsdatum und nicht auf das Datum im Briefkopf.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und Verteidigung aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Droht ein Fahrverbot, ist wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann ganz davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das hier in Betracht kommt, lässt sich nur am Einzelfall beurteilen, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie nicht in der Nähe von Baden-Baden wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Abstimmung laufen schriftlich beziehungsweise telefonisch. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie entscheiden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 5 Richtung Karlsruhe geblitzt worden – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann die Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle überhaupt überprüft werden?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Entscheidend ist, was für den Tatzeitpunkt in der Akte belegt ist.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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