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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Freiburg-Mitte, Fahrtrichtung Karlsruhe

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Geblitzt auf der A 5 bei Freiburg-Mitte, Fahrtrichtung Karlsruhe

Sie sind auf der A 5 in Fahrtrichtung Karlsruhe im Bereich Freiburg-Mitte gemessen worden und haben Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien desselben Verfahrens, und beide lassen Ihnen Handlungsmöglichkeiten.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Freiburg-Mitte
Fahrtrichtung Karlsruhe
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 5 Richtung Karlsruhe: Autobahn heißt außerorts

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist entscheidend, ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt – das gilt auch für Ihren Fall auf der A 5 in Fahrtrichtung Karlsruhe. Bei anderen Straßen richtet sich diese Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Die Unterscheidung wirkt sich unmittelbar aus: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist dort bereits ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h (Pkw).

Maßgeblich ist außerdem nicht der abgelesene, sondern der um die Messtoleranz bereinigte Wert. Erst nach diesem Abzug steht fest, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei. Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit allgemein durch Beschilderung festgelegt, die auch vorübergehend gelten kann; welches Limit im konkreten Verfahren zugrunde gelegt wird und ob die Beschilderung dazu passt, ergibt sich aus der Akte.

Anhörungsbogen, Halterpost und Akteneinsicht

Wenn Sie als Halter angeschrieben werden, bedeutet das nicht, dass Ihre Fahrereigenschaft festgestellt wäre. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt ebenso für angeschriebene Halter.

Bevor eine Stellungnahme sinnvoll ist, sollte bekannt sein, was die Behörde überhaupt in der Hand hat. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, auch bereits vor einem Bescheid. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. So entsteht eine tragfähige Grundlage für die Entscheidung, ob ein Einspruch eingelegt oder das Verfahren anders geführt wird.

Fristen, Fahrverbot und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise damit nicht immer erforderlich – aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 5 bei Freiburg-Mitte als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, also auch die A 5 in Fahrtrichtung Karlsruhe. Das bedeutet niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und Ihr Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Muss ich nach Freiburg reisen, wenn es zur Verhandlung kommt?

Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht stattfinden. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und viele Schritte laufen schriftlich über den Anwalt – garantiert ist eine Anreise also nicht, ausgeschlossen aber auch nicht.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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