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Geblitzt auf der A 40 bei km 11,924 in Fahrtrichtung Venlo

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Geblitzt auf der A 40 bei km 11,924 in Fahrtrichtung Venlo

Sie sind auf der A 40 bei Kilometer 11,924 in Fahrtrichtung Venlo gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht, und welche Fristen Sie im Blick behalten sollten.

Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss noch keine Begründung enthalten. Damit halten Sie sich die Möglichkeit offen, den Vorwurf über einen Anwalt mit Akteneinsicht überprüfen zu lassen – Akteneinsicht kann übrigens auch schon vor einem Bescheid beantragt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 40 (Autobahn)
Fahrtrichtung Venlo

Autobahn heißt außerorts – was das für den Vorwurf bedeutet

Die A 40 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchweg als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und auch ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen. Für Pkw beginnt es außerorts ab 41 km/h, innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der zunächst gemessen wurde. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Einordnung des Vorwurfs. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie deshalb im Schreiben immer, welcher Wert Ihnen konkret vorgehalten wird.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur vorübergehend. Welches Limit im Einzelfall gegolten hat und ob es ordnungsgemäß ausgewiesen war, ergibt sich aus der Akte. Über einen Anwalt lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen.

Anhörungsbogen oder Bescheid – und was Sie sagen müssen

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Er dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären, und lässt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Kommt später ein Bußgeldbescheid, beginnt die Zwei-Wochen-Frist mit der Zustellung. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – etwa bei einer Zustellung während einer Abwesenheit, die Sie nicht zu verantworten haben. Verlassen sollte man sich darauf nicht.

Falls Sie sich noch in der Probezeit befinden: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Fahrverbot, Hauptverhandlung und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. Zum anderen kann in Ausnahmefällen ganz vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, lässt sich das frühzeitig einplanen. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Verteidigung häufig; ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie entscheiden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 40 Richtung Venlo geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Das wirkt sich auf den Regelsatz und darauf aus, ab welcher Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist (bei Pkw außerorts ab 41 km/h).

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – also auch zur Fahrerfrage – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Kann die Messung bei km 11,924 überprüft werden?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid; geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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