Sie sind auf der A 40 bei Kilometer 11,924 in Fahrtrichtung Venlo gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht, und welche Fristen Sie im Blick behalten sollten.
Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss noch keine Begründung enthalten. Damit halten Sie sich die Möglichkeit offen, den Vorwurf über einen Anwalt mit Akteneinsicht überprüfen zu lassen – Akteneinsicht kann übrigens auch schon vor einem Bescheid beantragt werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 40 (Autobahn) |
|---|---|
| Fahrtrichtung | Venlo |
Autobahn heißt außerorts – was das für den Vorwurf bedeutet
Die A 40 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchweg als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und auch ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen. Für Pkw beginnt es außerorts ab 41 km/h, innerorts bereits ab 31 km/h.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der zunächst gemessen wurde. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Einordnung des Vorwurfs. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie deshalb im Schreiben immer, welcher Wert Ihnen konkret vorgehalten wird.
Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur vorübergehend. Welches Limit im Einzelfall gegolten hat und ob es ordnungsgemäß ausgewiesen war, ergibt sich aus der Akte. Über einen Anwalt lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen.
Anhörungsbogen oder Bescheid – und was Sie sagen müssen
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Er dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären, und lässt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Kommt später ein Bußgeldbescheid, beginnt die Zwei-Wochen-Frist mit der Zustellung. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – etwa bei einer Zustellung während einer Abwesenheit, die Sie nicht zu verantworten haben. Verlassen sollte man sich darauf nicht.
Falls Sie sich noch in der Probezeit befinden: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Fahrverbot, Hauptverhandlung und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. Zum anderen kann in Ausnahmefällen ganz vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, lässt sich das frühzeitig einplanen. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Verteidigung häufig; ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie entscheiden.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der A 40 Richtung Venlo geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Das wirkt sich auf den Regelsatz und darauf aus, ab welcher Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist (bei Pkw außerorts ab 41 km/h).
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – also auch zur Fahrerfrage – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Kann die Messung bei km 11,924 überprüft werden?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid; geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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