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Geblitzt auf der A 3, km 37,2, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Anschlussstelle Seligenstadt – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 3, km 37,2, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Anschlussstelle Seligenstadt – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt zu, der Umschlag ist geöffnet – und plötzlich steht da eine Zahl, ein Foto, vielleicht schon eine Geldbuße. Wer an der Messstelle A 3, km 37,2, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Anschlussstelle Seligenstadt geblitzt wurde, fragt sich meist als Erstes: Lohnt es sich, etwas zu unternehmen, oder ist das ohnehin „wasserdicht“? Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen ist diese Annahme riskant. Denn auch ein formal sauber wirkender Bescheid kann auf einer Messung beruhen, die sich bei genauer Prüfung als angreifbar erweist.

Im Verkehrsrecht spielt dabei das sogenannte standardisierte Messverfahren eine zentrale Rolle. Es erleichtert der Behörde die Beweisführung – aber nur, wenn die Voraussetzungen eingehalten wurden. Genau hier liegt in der Praxis häufig der Ansatzpunkt: Nicht die Theorie entscheidet, sondern die Dokumentation und die Frage, ob das Verfahren im konkreten Fall wirklich nach Vorschrift lief.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist jede Einschätzung blind

Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Eine belastbare Verteidigung beginnt fast immer mit Akteneinsicht. Erst dann lässt sich prüfen, welche Unterlagen tatsächlich vorliegen – etwa Messprotokoll, Geräteeichung, Schulungsnachweise und Fotodokumentation. Auch die Frage, ob Rohmessdaten verfügbar sind, kann entscheidend sein, weil sich nur damit technische Auffälligkeiten nachvollziehen lassen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat in über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren erlebt, wie stark die Aktenqualität schwankt. Er lässt Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen. So können Messfehler nicht nur vermutet, sondern nachvollziehbar belegt werden – ein Unterschied, der vor Gericht zählt.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Geschwindigkeitsmessungen sind technisch anspruchsvoll – und damit anfällig für Fehler, wenn Randbedingungen nicht passen oder Abläufe nicht sauber dokumentiert sind. Das gilt unabhängig davon, ob mobil oder stationär gemessen wird und unabhängig vom verwendeten System. In vielen Verfahren geht es weniger um „große Manipulation“, sondern um kleine Abweichungen, die die Messung rechtlich angreifbar machen.

Zu den klassischen Punkten gehören Aufstell- und Ausrichtungsfehler, ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich. Hinzu kommen Bedienfehler, etwa bei der Einrichtung, bei Kontrollfotos oder bei der Protokollierung. Auch eine lückenhafte Dokumentation kann relevant werden, weil das Gericht sich dann nicht mehr auf die Vermutung der Richtigkeit eines standardisierten Messverfahrens stützen muss.

An der Messstelle A 3, km 37,2, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Anschlussstelle Seligenstadt stellt sich daher – wie an vielen Autobahnmessstellen – nicht nur die Frage „Wie schnell war ich?“, sondern auch: Ist die Messung so zustande gekommen, dass sie gerichtsfest ist? Das lässt sich seriös erst beantworten, wenn ein Sachverständiger die Messunterlagen und, soweit vorhanden, die Rohdaten technisch auswertet.

Fristen und Vorgehen: Zwei Wochen sind schnell vorbei

Wer bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hat, muss die Einspruchsfrist von zwei Wochen im Blick behalten. Sie läuft ab Zustellung, nicht ab dem Datum auf dem Bescheid. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, um die Prüfung überhaupt zu ermöglichen – er sollte aber überlegt formuliert werden, damit keine unnötigen Festlegungen entstehen.

  • Frist notieren: Zustelldatum prüfen und die zwei Wochen Einspruchsfrist im Kalender sichern.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine schriftlichen „Erklärungen zur Sache“, bevor die Akte vorliegt.
  • Unterlagen sammeln: Bescheid/Anhörungsbogen, Umschlag, eigene Notizen zum Tag der Fahrt bereithalten.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise und – wenn möglich – Rohmessdaten anfordern.
  • Technik prüfen lassen: Sachverständige Auswertung der Messung als Grundlage der Verteidigung.

In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung und auch der sachverständigen Prüfung – das ist für Betroffene oft der entscheidende Hebel, um die Messung nicht „auf Verdacht“, sondern fundiert überprüfen zu lassen. Dr. Bunzel arbeitet regelmäßig mit spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, um technische Schwachstellen sichtbar zu machen und sie juristisch sauber aufzubereiten.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 37,2, Fahrtrichtung Frankfurt, nahe der Anschlussstelle Seligenstadt geblitzt wurden, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) und stützt die Verteidigung konsequent auf die sachverständige Überprüfung der Messung. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


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