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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg-West, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg-West, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

Sie sind auf der A 3 bei Aschaffenburg-West in Fahrtrichtung Frankfurt am Main gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, macht einen erheblichen Unterschied: Nur der Bescheid löst eine Einspruchsfrist aus, nämlich zwei Wochen ab Zustellung.

Wichtig ist zunächst, nichts vorschnell zu unterschreiben oder auszufüllen. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Ob sich ein Vorgehen gegen den Vorwurf anbietet, zeigt sich in der Regel erst, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorgang geprüft wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Aschaffenburg-West
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob die Strecke innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, das gilt auch für die A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts.

Wie schnell an einer bestimmten Stelle gefahren werden darf, ergibt sich auf Autobahnen allgemein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet, aber auch nur zeitweise aufgestellt oder über Anzeigen geschaltet sein. Für das Verfahren bedeutet das: Zur Prüfung gehört stets die Frage, welches Limit im Zeitpunkt der Messung galt, ob es ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar ausgeschildert war. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen, sondern erst anhand der Akte.

Ebenso maßgeblich ist der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzabzug vorgenommen; erst der danach verbleibende Wert ist Grundlage der Sanktion. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das den Unterschied ausmachen.

Halterpost, Fahrerfrage und der Weg über die Akte

Die erste Post geht üblicherweise an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das ist nicht zwingend die Person, die gefahren ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, spielt die Frage der Fahreridentifizierung eine eigene Rolle – beurteilen lässt sich das aber erst, wenn der Inhalt der Akte bekannt ist.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Gültigkeit der Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Der Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht nehmen, anschließend inhaltlich prüfen. Einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid müssen Sie dabei nicht sofort begründen – die Begründung kann nachgereicht werden, wenn die Unterlagen vorliegen.

Falls Sie weiter entfernt von Aschaffenburg wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, per Telefon, E-Mail und Post. Eine persönliche Anreise zu einem Termin ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Ist ein Fahrverbot vorgesehen und bleibt es dabei, können Sie den Beginn beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Pauschal lässt sich das nicht sagen, es braucht eine nachvollziehbare Darstellung Ihrer Situation.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso mehr lohnt es sich, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 3 bei Aschaffenburg-West als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht; Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich, sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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