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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3, km 179,5, Fahrtrichtung Köln, bei der Anschlussstelle Hamm/Sieg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 3, km 179,5, Fahrtrichtung Köln, bei der Anschlussstelle Hamm/Sieg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten ist schnell geleert – und dann liegt er da: ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid wegen einer Messung an der Messstelle A 3, km 179,5, Fahrtrichtung Köln, bei der Anschlussstelle Hamm/Sieg. Viele Betroffene zahlen aus Ärger oder Unsicherheit sofort. Dabei lohnt sich oft ein zweiter Blick, denn Geschwindigkeitsmessungen sind zwar häufig als „standardisiertes Messverfahren“ eingeordnet, aber nicht automatisch unangreifbar.

Entscheidend ist, ob die Messung im konkreten Fall tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt: korrektes Gerät, ordnungsgemäße Bedienung, vollständige Dokumentation. Genau hier setzen Verteidigung und technische Prüfung an. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und lässt Messungen regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen.

Fristen und Ablauf: Zwei Wochen entscheiden

Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen. Wer diese Frist versäumt, macht den Bescheid in der Regel rechtskräftig – mit den entsprechenden Folgen bei Geldbuße, Punkten oder Fahrverbot. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, kann aber bereits taktisch wichtig sein, etwa bei Fragen zur Fahrereigenschaft.

Nach einem fristgerechten Einspruch wird die Sache nicht „automatisch“ eingestellt. Häufig folgt erst die behördliche Prüfung, dann gegebenenfalls die Abgabe an das Amtsgericht. In dieser Phase kommt es darauf an, frühzeitig die Unterlagen zu sichern und die Messung technisch wie rechtlich sauber zu bewerten.

Akteneinsicht, Rohmessdaten, Messprotokoll: Ohne Unterlagen keine Prüfung

Ob an der Messstelle A 3, km 179,5, Fahrtrichtung Köln, bei der Anschlussstelle Hamm/Sieg oder anderswo: Der Ausgangspunkt jeder Verteidigung ist die Akteneinsicht. Erst wenn Bußgeldakte, Messprotokoll, Fotos sowie die verfügbaren Rohmessdaten vorliegen, lässt sich seriös beurteilen, ob die Messung verwertbar ist. Nicht selten zeigen sich Lücken in der Dokumentation oder Widersprüche, die erst beim Abgleich auffallen.

Besonders relevant sind Nachweise zur Eichung des Messgeräts und zur Schulung des Messpersonals. Auch das Messprotokoll muss schlüssig sein: Es dokumentiert, ob die Messung nach den Vorgaben durchgeführt wurde. Dr. Bunzel arbeitet dabei regelmäßig mit unabhängigen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen; die Kosten einer solchen Prüfung übernimmt bei bestehender Deckungszusage in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Selbst bei einem standardisierten Messverfahren kann es im Alltag haken. Häufige Ansatzpunkte sind Bedienfehler, eine ungünstige Aufstellung oder Abweichungen von den Vorgaben des Herstellers. Auch Einflüsse durch Reflexionen oder ein Messwinkel, der nicht passt, können je nach Technik eine Rolle spielen – das ist keine Behauptung über eine konkrete Messstelle, sondern allgemeine Erfahrung aus der Überprüfung vieler Verfahren.

Wichtig ist: Solche Punkte lassen sich nicht „aus dem Bauch heraus“ bewerten. Ob ein Fehler vorliegt, zeigt sich meist erst durch die Auswertung der Messdateien, Fotolinien, Geräteparameter und der Dokumentation. Genau deshalb ist die sachverständige Prüfung so wertvoll – sie trennt Vermutungen von belastbaren Argumenten.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Akteneinsicht und Beratung machen.
  • Akteneinsicht anstoßen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsnachweise und Rohmessdaten anfordern lassen.
  • Rechtsschutz prüfen: Deckung für Verkehrsordnungswidrigkeiten klären, damit Gutachterkosten abgesichert sind.
  • Technik prüfen lassen: Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten lassen.

Gerade wenn Punkte drohen oder ein Fahrverbot im Raum steht, kann eine saubere Prüfung entscheidend sein. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), bringt die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und veranlasst in geeigneten Fällen die Begutachtung durch einen Sachverständigen; bei vorhandener Rechtsschutzversicherung werden die Kosten dafür regelmäßig übernommen.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 179,5, Fahrtrichtung Köln, bei der Anschlussstelle Hamm/Sieg geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen sichern und die Unterlagen prüfen lassen, bevor Sie sich festlegen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags, damit Akteneinsicht und technische Überprüfung zügig angestoßen werden können.


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