Sie sind auf der A 3 in Fahrtrichtung Köln in eine Geschwindigkeitsmessung geraten. Gemessen wurde dort mit einem Blitzeranhänger, also einer mobil aufgestellten Messeinheit. Erlaubt waren an dieser Stelle 60 km/h – und weil Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts gelten, richten sich die Folgen nach den außerörtlichen Regelsätzen.
Wichtig ist zunächst die Einordnung Ihrer Post: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft auf eine Frist zu. Gegen den Bescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, was die Messung tatsächlich hergibt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Fahrtrichtung | Köln |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 60 km/h |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Tempo 60 auf der A 3: Beschilderung und Toleranz
Auf Autobahnen ergibt sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus der Beschilderung. Sie kann dauerhaft angeordnet sein, aber auch nur zeitweise gelten oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für Ihr Verfahren ist deshalb eine zentrale Frage, ob die Begrenzung auf 60 km/h zum Tatzeitpunkt wirksam angeordnet und für Sie erkennbar beschildert war. Genau das gehört zu den Punkten, die sich erst mit der Akte beurteilen lassen – dazu zählen etwa Unterlagen zur Beschilderung, zur Eichung des eingesetzten Geräts und zum Messvorgang selbst.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert, der Ihnen vorgehalten wird, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Da die A 3 als Autobahn außerorts eingeordnet wird, gelten die außerörtlichen Regelsätze, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als die innerörtlichen. Ein Unterschied von einem einzigen km/h kann jedoch über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden, weshalb die genaue Zuordnung des Werts lohnt.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung wird der Verstoß im Fahreignungsregister mit einem Punkt eingetragen; zwei Punkte gibt es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Außerorts – und damit auch auf der A 3 – ist ein Fahrverbot für Pkw im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, wenn die Folgen für Sie außergewöhnlich hart wären, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vollständig vom Einzelfall und von einer sauberen Darstellung Ihrer Situation ab. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, was eine Planung etwa im Urlaub ermöglicht.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.
Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne
Häufig geht das erste Schreiben an den Halter. Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache dagegen nicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch Halter müssen sich nicht selbst belasten. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen schaffen dagegen oft erst die Grundlage für eine Zuordnung, die vorher offen war. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich anhand der Akte klären, was es zur Fahrerfrage überhaupt beiträgt.
Verstreicht die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles läuft schriftlich über den Anwalt, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist das ein Aspekt, den man von Anfang an mitdenken sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 61–70 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 71–75 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 76–80 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 81–85 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 86–90 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 91–100 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 101–110 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 111–120 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 121–130 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 131 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 3 als Autobahn außerorts, obwohl nur 60 km/h erlaubt waren?
Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig von der Höhe der angeordneten Begrenzung. Es gelten daher die außerörtlichen Regelsätze und die außerörtliche Fahrverbotsgrenze.</p>
Kann eine Messung mit einem Blitzeranhänger angegriffen werden?
Auch bei einem Blitzeranhänger sind Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfbar. Grundlage dafür ist die Akteneinsicht, die über einen Anwalt schon vor einem Bußgeldbescheid beantragt werden kann.
Ich habe erst einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas zur Fahrt sagen?
Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Personalien; zur Sache dürfen Sie schweigen, und das darf nicht gegen Sie verwendet werden. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, die Zwei-Wochen-Frist für einen Einspruch läuft erst mit Zustellung eines Bußgeldbescheids.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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